Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 02.06.2014, 20:57 Uhr

Ein Gerichtsbeschluss...

... wird immer an Deine Meldeadresse geschickt, denn für das Gericht gilt die Auskunftssperre nicht!
Gerichtsbeschluss wäre ja ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.

Archive (und damit Beweise) zu löschen, die eine Forderung untermauern? Wie blöd ist denn das Inkassounternehmen? Und dann schicken sie alle Unterlagen Deiner Mutter (Datenschutz lässt Grüßen)

Lass' Dir alles (inklusive Rechnungen und Lieferscheinen sowie der Annahmebestätigung) an Deine Adresse schicken und schalte einen Anwalt ein.

 
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