Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bobfahrer am 22.07.2011, 17:19 Uhr

ehegattenunterhalt....

Da hat doch das eine mit dem anderen nichts zu tun. Den Unterhalt für das Kind muss er zahlen, das darfst du gar nicht ablehnen den der ist für das Kind und nicht für dich. Ehegattenunterhalt wird an der Scheidung ausgerechnet bzw verhandelt. Arbeitest du? WEnn ja wie viel? Was verdienst du? Was verdient er? Das sind die Fragen die beantwortet werden müssen. Und den Unterhalt für dich, also nachehelich muss er nicht sein Leben lang zahlen, sondern nur solange bis du für dich selber sorgen kannst weil das Kind am Tage betreut werden kan zb dur Kita. Laß dich mal beraten von einer Anwältin.

 
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