Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 24.11.2009, 13:47 Uhr

Die ARGE zahlt nur NÖTIGE Umzüge

Wenn Du dort einen Job hast, zum Beispiel, dann kann es sein, daß sie den Umzug zahlt - weil der Umzug dann der Arbeitsaufnahme dient. Ebenfalls zahlt die ARGE den Umzug, wenn sie ihn sozusagen "anordnet", weil die alte Wohnung zu groß ist. Gewisse Chancen - zumindest auf ein zinsloses Darlehen - hat man auch, wenn die alte Wohnun objektiv zu klein oder aus anderen Gründen nicht mehr zuzumuten ist.

Eine Familienzusammenführung ist Dein eigenes Privatvergnügen - dafür mußt Du auch selber zahlen.

Gruß,
Elisabeth.

 
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