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Geschrieben von britta&tascha am 24.11.2009, 11:03 Uhr

AlG 2 bzw. UHV....

Hallo ihr,
hätte da eine Frage oder auch zwei .....
Wenn ich ALG 2 beantrage, reicht es, wenn mein (noch) Gatte Unterhalt fürs Kind auf mein Konto zahlt, oder muß ich UHV beantragen?
Habe vom Amt nämlich Bescheid bekommen, das ich dafür den Nachweis erbringen muß....Aber wenn er das auf mein Konto zahlen würde, müßte ich das doch nicht beantragen, oder? Steh ein wenig auf dem Schlauch....
Und wieviel wäre es? Kind ist 8 Jahre...
Danke schon mal..
LG Britta

 
6 Antworten:

Re: AlG 2 bzw. UHV....

Antwort von mamafürvier am 24.11.2009, 11:10 Uhr

Was willst du beantragen? Wenn du den UH auf dein Konto bekommst ist das doch super. Warum solltest du dann UHV beantragen müssen? reich den Kontoauszug mit der UH-Zahlung ein für die ALG2-Beantragung und gut is.
das wird dir dann als Einkommen abgezogen.
lG Kerstin

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Nachtrag

Antwort von mamafürvier am 24.11.2009, 11:14 Uhr

Wieviel dein Ex UH zahlen muß hängt von seinem Gehalt ab. Da müßtest du im JA nachfragen, ob der Betrag noch aktuell ist, den du bekommst. Sihe Düsseldorfer Tabelle.

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Re: Nachtrag

Antwort von britta&tascha am 24.11.2009, 11:23 Uhr

Geht jetzt erst mal nur um den Unterhalt fürs Kind, nicht für mich....
Habe den BEscheid vom Amt bekommen, das ich das ich einen Nachweis über die Beantragung von Unterhaltvorschuss einreichen muß.
Der Antrag kann sonst nicht weiter bearbeitet werden...Nachweis über Verdienst des Gatten wird eh vom Anwalt geregelt...
Ich kapier das irgendwie alles nicht....
vielleicht stell ich mich auch nur doof an....*örks*
LG Britta

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Re: Nachtrag

Antwort von britta&tascha am 24.11.2009, 11:26 Uhr

Hab jetzt gerad mal geguckt, laut Tabelle wären das 339 Euro...
Also müßte er mir jeden Monat 339 Euro überweisen und ich müßte dann keinen UHV beantragen ?

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Re: Nachtrag

Antwort von safrarja am 24.11.2009, 11:35 Uhr

Hallo !

UHV beantragt man , wenn man keinen Unterhalt fürs Kind bekommt !
Da Dein (Noch) Mann aber zahlt brauchst Du als Nachweis nur einen Kontoauszug von Dir . Muß dann aber drauf vermerkt sein , daß es sich um Kindesunterhalt handelt !

lg safrarja

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Antwort von mamafürvier am 24.11.2009, 11:45 Uhr

In dem Antrag auf ALG2 steht sicher drin, daß man UH nachweisen muß (ist ja klar) aber es besteht doch KEINE Pflicht UHV zu beantragen würde doch eh abgelehnt, da der Vater ja den vollen UH zu zahlen scheint.
Bei mir hat der Kontoauszug mit dem UH drauf gereicht.
lG Kerstin

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