Geschrieben von WurmsMama am 23.11.2009, 22:25 Uhr |
§ 5 Schein
Hallo allerseits,
kennt sich jemand mit § 5 Scheinen aus? Ich hätte gern eine neue Wohnung für mich und meinen Sohn (8 Wochen). Die momentane ist langfristig mit 45 qm zu klein und nicht geeignet. Weiß jemand was ich erfüllen muß um so einen Schein zu bekommen und woher bekomme ich den? Beim Wohnungsamt?
Liebe Grüße Anne
Re: § 5 Schein
Antwort von Semiha am 24.11.2009, 7:58 Uhr
Hallo Anne,
ich weiss nicht was ein solcher Schein ist, aber Wohnberechtigungsscheine für den Bezug von öffentlich geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) gibt es beim Wohnungsamt. Einkommensnachweise, Geburtsurkunden der Kinder, dein Personalausweis sind Minimum an Unterlagen, die du vorlegen solltest.
Ruf doch einfach vorab an und erkundige dich.
Viel Erfolg!
lg
Semiha
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