Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Savanna2 am 16.05.2010, 16:45 Uhr

Das steht ausser Frage

das die Großeltern sich auch kümmern sollten und sollen.
Es geht um das ABR und nicht um Kontakt der Großeltern die ja sogar Umgangsrecht haben.

angry wenn der Vater VZ arbeitet steht nicht Aussage gegen aussage das kann man ja nachweisen.

 
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