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Kann da der Vater das ABR bekommen

Thema: Kann da der Vater das ABR bekommen

Hallo,. habs gerade utnen gelesen und da kam mir die Frage auf. Ist ein Vater in der Lage das ABR zu bekommen (wenn Mutter sich gut kümmert) obwohl die Hauptbetreuung seine Mutter übernehmen würde da er ja arbeiten ist?? Also würde man der Mutter die Kinder wegnehmen obwohl sie meißt bei der Oma aufwachsen? (Also nicht wenn der Vater auch daheim ist die Frage ist nur darauf bezogen wenn Vater arbeitet und seine Mutter dann da wäre) LG

Mitglied inaktiv - 16.05.2010, 15:48



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ja

Mitglied inaktiv - 16.05.2010, 15:50



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wenn seine Mutter dann die betreuende ist? Die Oma solls eher aufziehen wie die Mutter?

Mitglied inaktiv - 16.05.2010, 15:57



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kommt drauf an ob es ihm nachzuweisen ist. wenn er das gegenteil behauptet und nichts nachweisbar ist steht aussage gegen aussage

Mitglied inaktiv - 16.05.2010, 16:20



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Ich sehe keinen Grund, warum man einer Mutter, die sich gut kümmert und bei der das Kindeswohl nicht gefährdet ist, die Kinder weg nehmen sollte. Allerdings sehe ich auch keinen Grund, warum eine Großmutter sich auch nicht liebevoll um ihre Enkelkinder kümmern sollte, wenn der KV beruflich unterwegs ist. Aus meiner Sicht ist es sogar gut, wenn die Kinder weiterhin Kontakt zum geschiedenen Großelternpaar haben. Bei uns war es leider nicht so. Bei meiner Ex-SchwieMu hat das Interesse am Enkelkind plötzlich extrem nachgelassen - kein Kontakt zu ihr seit 13 Jahren :( Liebe Grüße Anne

Mitglied inaktiv - 16.05.2010, 16:25



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das die Großeltern sich auch kümmern sollten und sollen. Es geht um das ABR und nicht um Kontakt der Großeltern die ja sogar Umgangsrecht haben. angry wenn der Vater VZ arbeitet steht nicht Aussage gegen aussage das kann man ja nachweisen.

Mitglied inaktiv - 16.05.2010, 16:45



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Warum soll es dem Vater zum Nachteil ausgelegt werden, wenn er für den Lebensunterhalt seiner Familie sorgt? Bei der Mutter müßten die Kinder doch auch irgendwie betreut werden, während sie arbeitet. Und ob jetzt KiTa oder Großeltern ist ja wohl egal. Oder wäre es gerecht, wenn diejenigen bevorzugt werden, die sich vom anderen Elternreil oder von der Allgemeinheit aushalten lassen? Es kommt m. E. nur auf die Bindung zum Kind und dessen Wohlergehen an und nicht ob das Kind während der Arbeitszeit betreut wird. Arbeit und Kinder schließen sich nicht automatisch aus. Gruß Kerstin

Mitglied inaktiv - 16.05.2010, 17:11



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Du meinst, wenn das Kind jahrelang bei der Mutter war, daß der Vater einfach so das ABR bekommen könnte? Oder im Fall der Trennung, wenn die Mutter die Hauptbetreuungsperson ist/war?

Mitglied inaktiv - 16.05.2010, 17:15



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kommt drauf an, wenn das Kind in Krippe oder Kindergarten eine VZ-Betruung haben kann und der KV das eben nachweist, sieht die Sache anders aus

Mitglied inaktiv - 16.05.2010, 17:20



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Das kommt darauf an ob die Kinder zum Vater wollen oder eben nicht würd ich sagen...

Mitglied inaktiv - 16.05.2010, 18:04



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Wenn die Kinder alt genug sind ok, aber bei kleinen. Allerdings stellt sich natürlich auch umgekehrt die Frage wenn der Vater das ABR hat und die Mutter will es einklagen. Ich finde generell solle die Betreuung durch ein Elternteil vorrang haben vor der Betreuung durch Oma (zb Mutter wäre ganztags daheim da neu verheiratet) (oder Vater arbeitet länger wie die Mutter und am We oder eben umgekehrt) solange es dem Wohl nicht schadet.

Mitglied inaktiv - 16.05.2010, 20:21



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Das kommt darauf an wie es "vorher" gelaufen ist. wenn Oma die Kinder / das Kind immer schon betreut hat und sie in ihrem Umfeld bleiben, ja.

Mitglied inaktiv - 16.05.2010, 20:39



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Dann ja, es geht ja darum wenn einer schon das abr bekommen hat und nicht unmittelbar nach trennung. und selbst dann wenn Mutter immer daheim war gibts keinen Grund Kinder dann zu Oma zu geben.

Mitglied inaktiv - 16.05.2010, 20:48