Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shortie am 16.05.2010, 13:25 Uhr

Leistungen für beide Elternteile

Aus eurem reichhaltigen Erfahrungsschatz würde ich gerne wissen:

Ist es möglich oder wahrscheinlich, dass beide Elternteile für die Erziehung ihrer Kinder "staatliche Subventionen" bekommen? Beide in maximaler Höhe?

Wenn die Kinder nur bei einem Elternteil leben, der zB auch Leistungen nach UVG bezieht, dass der andere Wohngeld und Wohnraum für sich plus Kinder bekommt, als auch noch zusätzlich andere, einkommensubstituierende Leistungen, allerdings (vorerst) nicht Hartz IV.

Der nicht erziehende Elternteil beansprucht die Leistungen, weil er eben per definitionem eingetragener und biologischer Elternteil ist, und es ihm daher zusteht. Findet er, glaub ich. Schriftlich habe ich nichts bekommen.

Ist mein Fall, und geht darum, dass ich dem anderen Elternteil helfen soll, diese Leistungen zu bekommen.
Kann gar nicht glauben, dass jemand, der sich nicht um die Kinder kümmert, soviel Ansprüche auf, bitte um Verzeihung, Staatsknete haben soll.


Danke schon vorab für Antworten!!

 
8 Antworten:

Re: Leistungen für beide Elternteile

Antwort von Savanna2 am 16.05.2010, 13:32 Uhr

Kann mir auch nicht vorstellen dass der Staat zb eine größere Wohnung finanziert nur weil die Kinder (2xWo?) da sind.

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Re: Leistungen für beide Elternteile

Antwort von shortie am 16.05.2010, 13:33 Uhr

Bislang wird es auf eine Std. wtl. rauslaufen.

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Re: Leistungen für beide Elternteile

Antwort von Savanna2 am 16.05.2010, 13:35 Uhr

Trotzdem solange nicht diese 50/50 Regel greift glaub ich nicht dass er da chancen hat.
Hießeja Staatskasse finanziert 2x die Kinderbetreuung + Wohnen obwohl es nur einer macht.

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Re: Leistungen für beide Elternteile

Antwort von Tachpost am 16.05.2010, 13:36 Uhr

Wobei braucht er denn bitte genau Deine Hilfe ?
Beim bescheissen
In dem Fall hast Du ja ne Antwort auf Deine Frage......

Gruß
Birgit

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Re: Leistungen für beide Elternteile

Antwort von shortie am 16.05.2010, 13:54 Uhr

Es stünde ihm zu, und dabei soll ich helfen, indem ich "etwas" bestätige. Er will auch noch mal hier gemeldet werden, in meiner Wohnung. Hätte gaar keine Nachteile für uns. - Glaub ich nicht, nicht nach meinen Infos vom Jugendamt, woher der UHV kommt.

Er wird nie verstehen, vermute ich, dass das nicht rechtens ist. Momentan ist er beleidigt, weil ich ihm nicht helfe. Aber seit Wochen weiß ich auch nicht, welches Papierle er nun genau von mir braucht, damit was genau klappt.
Es scheint mir so, dass es sich um obige Themen handelt.

Naja, solange kann er sich auf jeden Fall mal nicht um die Kinder kümmern.
Verschwunden ist er.

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Re: Leistungen für beide Elternteile

Antwort von Savanna2 am 16.05.2010, 14:17 Uhr

Ich würde nur DIngen zustimmen die ihre Richtigkeit haben.

Melden wüprde ich ihn bei mir nicht, dann ist man ja eine Bedarfsgemeinschaft und du nicht Ae, kann mir kaum vorstellen dass es keine Nachteile haben soll ...

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Re: Leistungen für beide Elternteile

Antwort von FrauKrause am 16.05.2010, 15:21 Uhr

dergleichen sollte ich auch schon einmal bestätigen....

Ähm, ich habe das im Sande verlaufen lassen....

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savanna2, FrauKrause

Antwort von shortie am 16.05.2010, 17:22 Uhr

Ja, seh ich auch so. Ich werde warten müssen, bis ich schriftlich vorliegen habe, welche Stelle welches Papier oder welche Unterschrift wofür braucht.

Lass mich bsp. drei Stellen eigeninitiativ angerufen haben, die in Frage kamen. Alle brauchten nichts und teilten mir ca. das Gegenteil mit von dem, was der andere Elternteil mir sagte.

Das wird wohl hoffentlich im Sande verlaufen.

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