Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shortie am 16.05.2010, 13:25 Uhr

Leistungen für beide Elternteile

Aus eurem reichhaltigen Erfahrungsschatz würde ich gerne wissen:

Ist es möglich oder wahrscheinlich, dass beide Elternteile für die Erziehung ihrer Kinder "staatliche Subventionen" bekommen? Beide in maximaler Höhe?

Wenn die Kinder nur bei einem Elternteil leben, der zB auch Leistungen nach UVG bezieht, dass der andere Wohngeld und Wohnraum für sich plus Kinder bekommt, als auch noch zusätzlich andere, einkommensubstituierende Leistungen, allerdings (vorerst) nicht Hartz IV.

Der nicht erziehende Elternteil beansprucht die Leistungen, weil er eben per definitionem eingetragener und biologischer Elternteil ist, und es ihm daher zusteht. Findet er, glaub ich. Schriftlich habe ich nichts bekommen.

Ist mein Fall, und geht darum, dass ich dem anderen Elternteil helfen soll, diese Leistungen zu bekommen.
Kann gar nicht glauben, dass jemand, der sich nicht um die Kinder kümmert, soviel Ansprüche auf, bitte um Verzeihung, Staatsknete haben soll.


Danke schon vorab für Antworten!!

 
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