Geschrieben von NotHelpless am 29.09.2008, 19:32 Uhr |
das ist so nicht ganz richtig
Aus vertragsrechtlicher Sicht gilt der Preis an der Kasse. Der Preis am Regal ist rechtlich gesehen kein Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben, welches der Händler dann annehmen kann oder auch ausschlagen kann.
Aus Wettbewerbsrechtlicher Sicht ist es allerdings in der Tat so, dass ein Händler, welcher wiederholt falsche Preise auszeichnet (egal ob absichtlich oder durch schlampiges Arbeiten) mit saftigen Strafen rechnen kann.
lg
- Alles doof heute - Joni76 29.09.08, 19:02
- Re: Alles doof heute - Suka73 29.09.08, 19:05
- @Joni - matiz 29.09.08, 19:11
- Re: das ist so nicht ganz richtig - NotHelpless 29.09.08, 19:32
- Re: das ist so nicht ganz richtig - Suka73 29.09.08, 19:46
- Doch - -Ramona 29.09.08, 19:57
- Ich habs auch schon gelesen - Aprilscherz2000 29.09.08, 20:23
- Re: das ist so nicht ganz richtig - NotHelpless 29.09.08, 19:32
Schnelle Aufklärung wg der Bettwäsche
Kann das sein, dass meine Tochter bei ihrem Papa ...
Wo seid ihr denn heute alle???
Kinderpsychologe kennt sich wer aus?
Weiß eigentlich irgendjemand was von Yola?
20 Jahre alte Bettwäsche?
Was würdet ihr machen????
Total depremiert
Völlig OT - Danke Bayern!