Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von NotHelpless am 29.09.2008, 19:32 Uhr

das ist so nicht ganz richtig

Aus vertragsrechtlicher Sicht gilt der Preis an der Kasse. Der Preis am Regal ist rechtlich gesehen kein Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben, welches der Händler dann annehmen kann oder auch ausschlagen kann.

Aus Wettbewerbsrechtlicher Sicht ist es allerdings in der Tat so, dass ein Händler, welcher wiederholt falsche Preise auszeichnet (egal ob absichtlich oder durch schlampiges Arbeiten) mit saftigen Strafen rechnen kann.

lg

 
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