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Geschrieben von Keksraupe am 14.02.2010, 16:49 Uhr

Darf unsere Tochter ihn nun nichta nrufen oder doch? und seine Eltern?

Hallo

jetzt habe ich mal ein blödes Problem... Das belastet mich so sehr, dass ich richtig sauer bin über den KV, aber so richtig ric htig wütend. Sonst lache ich über ihnm oder schüttel mal grimmig den Kopf, aber jetzt... argh!!!

Er hat seine Anwältin gewechselt (wahrscheinlich, weil seine alte Anwältin ihm ja schon vor Gericht gesagt hat, was er falsch macht, bzw was besser wäre, un der einfach eine andere Meinung hat als sie)

Jetzt geht der Kampf um die Brille also von vorne los (Depp!). Seine neue Anwältin sagt, das Sozialamt soll die brille bezahlen (haha)

In dem Schreiben stehta ber auch drin, dass ich ihn weder per Brief noch per Telefon kontaktieren darf/soll, sondern nur über die Anwältin.

Darf meine Tochter ihn nun anrufen, sollte sie das wollen, oder fällt das auch dadrunter? Ich schließe nicht aus, dass es dann heißt, ich belästige ihn (wenn da meine nr auf seinem Telefon steht, bin ICH ja die doofe?)

Und wenn sie nun ihre großeltern anrufen möchte? Zu denen hat sie ein besseres Verhältnis, sofern man das sagen kann. Wir haben nach der Weihnachtskarte viel gesprochen und waren uns einig, wir finden eine Lösung, dass sie das Kind regelmäßig sehen. Ich fuhr sogar einmal für ne Stunde hin, um mir hinterher von der Freundin des KV (die nicht da war, genausop wie der KV) anhören zu müssen (per eMail an andere) dass ich ja nur hingefahren sei, um alte wunden aufzureißen?

Ähm, ich bemühe mich, den Wünschen meines Kindes zu folgen, und habe vorher extra lange mit den Großeltern gesprochen, dass wir das Thema KV komplett ruhen lassen, damit wir friedlichen Kontakt haben. Waffenstillstand..

Problem: KV wohnt bei seinen Eltern... Wenn ich nun dort also anrufe, verstoße ich ja gegen seinen Wunsch, ihn nicht mehr anzurufen. Darf also unsere Tochter auch nicht mehr mit seinen Eltern sprechen?

Der Gedanke kam mir eben erst (habe den Brief schon seit Donnerstag) weil unsere Tochter sagte, sie würde gern nachher Oma anrufen... *urks*

Was nun???

 
12 Antworten:

Re: Darf unsere Tochter ihn nun nichta nrufen oder doch? und seine Eltern?

Antwort von berita am 14.02.2010, 16:54 Uhr

Ich würde sie anrufen lassen, ob nun Oma oder Papa.

Die Anwältin kann viel schreiben, wenn der Tag lang ist, aber was soll da schon passieren? Selbst wenn du selbst anrufen würdest, wäre ein Anruf sicher noch keine Belästigung, zumal es keine entsprechende richterliche Anordnung gibt, die dir verbietet, dort anzurufen. Aus Höflichkeit würde ich mich zwar dran halten, aber ich glaube nicht, dass ein Zuwiderhandeln irgendwelche Konsequenzen für dich hätte, geschweige denn für deine Tochter.

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Re: Darf unsere Tochter ihn nun nichta nrufen oder doch? und seine Eltern?

Antwort von Nougat13 am 14.02.2010, 17:28 Uhr

Hallo, der Kontakt zwischen Großeltern und Kind kann durch ihn (oder andere) nicht unterbunden werden. Umgangs- und Besuchsrecht besteht auch gegenüber den Großeltern. Warum sollte die Kleine nicht ihre Großeltern anrufen dürfen?
Gruß, Nougat

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ich hab halt Angst dass es dann heißt ich respektiere seine wünsche nicht

Antwort von Keksraupe am 14.02.2010, 17:29 Uhr

es ist nunmal dasselbe Haus und derselne Telefonanschluß...

total ätzend... der macht durch seine blöden Aktionen alles kaputt...

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Re: ich hab halt Angst dass es dann heißt ich respektiere seine wünsche nicht

Antwort von groschi am 14.02.2010, 18:32 Uhr

oh, das kenn ich auch..ich darf meinen ex auch weder anrufen noch sonstwas. ebenso wie das ja. alle briefe gehen direkt an die anwältin. ok,mit dem ergebnis, dass selbst sie den kv nicht mehr erreicht.
und wenn das wbb irgendwann seinen vater erreichen möchte, werde ich den deibel tun und auf wünsche des vaters rücksicht nehmen. er wird dann anrufen oder schreiben können.

lass dein kind ihn oder die großeltern anrufen, sooft es will. du förderst damit ja nur den kontakt

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Re: Darf unsere Tochter ihn nun nichta nrufen oder doch? und seine Eltern?

Antwort von 32+4 am 14.02.2010, 18:42 Uhr

Solange das Kind am Telefon nicht beschimpft wird, würde ich es anrufen lassen.

Und wenn dem UE selbst das nicht paßt, hat man ja noch mehr auf dem Zettel "UE hat wenig Lust auf sein Kind".

Die Großeltern haben auch ein Recht auf Umgang, ebenso das Kind auf Umgang mit den Großeltern...sonst weise doch einfach mal per Brief seine Anwältin darauf hin
Wem gehört denn der Telefonanschluß?



Frage mal Bitte nach, welches Sozialamt die Brille bezahlt. Ich will dann auch hinflitzen :-)

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Re: Darf unsere Tochter ihn nun nichta nrufen oder doch? und seine Eltern?

Antwort von CarmenOma am 14.02.2010, 19:14 Uhr

anrufen lassen - und als argument hat du ja immer noch, dass du nicht einer der Mtter bist die den Kontakt zum KV unterbindet sondern den noch fördert. Vor Gericht kann man immer anbringen, dass man damit ja nur gutes will und du nicht ihn angerufen und beredet hast sondern seine tochter ihn angerufen hat. Man kann dann auch mal anbringen, dass du davon ausgegangen bist, dass er interesse an Kontakt mit seiner Tochter hat ;-)

LG
Carmen
*1972 Zwillingsmädels *1992 Sohnemann *2002 und Oma im august 2010

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Re: Darf unsere Tochter ihn nun nichta nrufen oder doch? und seine Eltern?

Antwort von Majo24 am 14.02.2010, 20:27 Uhr

Anwälte kochen auch nur mit Wasser und diese will halt dem KV/ Mandanten erstmal zeigem was sie alles auf dem Kasten hat

Würde die Tochter auch anrufen lassen, den Brief abheften und Punkt.
Wird sich dann einspielen oder Du hast in einer Woche wieder Post: Kind darf nicht anrufen, dann hast Du aber was schwarz auf weiß....und dass das passiert, glaub ich nicht, da er hier ein Zeichen nach außen setzten würde das Folgen haben kann.

Was die Brille betrifft, würde ich dem JA Ansprechpartner ein Fax (als Nachweis das Du es versendet hast ;-))) mit senden udn Anfragen ob das wirklcih stimmt, wohin man sich da wnedet udn ob der KV sich denn so aus der Schlinge ziehen kann. Einfach ein bisschen unwissend darstellen, machst ja nix böses sondern einfach mal Nachfragen ggf um Unterstützung bitten bei einem Antwortschreiben an die RA.
Dieser Schriftverkehr landet (da Fax -> also Offiziel) in der Akte, und mal schauen wie die Ämter so reagieren bzw. die RA oder er.

Würde dieses Foul echt abgeben, finde ich den absoluten Knaller. Oder hat er mit dir besprochen, dass er ne Funkstiille haben möchte, bzw. das mit der Brille nicht mal mit ein bisschen Geld Unterstützen kann......? (Kompromislösung!)

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Re: Darf unsere Tochter ihn nun nichta nrufen oder doch? und seine Eltern?

Antwort von Suka73 am 14.02.2010, 20:36 Uhr

würdest Du mir den genauen Wortlaut mal per pn schicken? Also mit dem nicht melden-sollen/dürfen. Wir haben (als ich noch beim RA gearbeitet habe) ähnliche Floskeln benutzt, die man in alle möglichen Längen ziehen kann - und natürlich kann man auch ne Menge hineininterpretieren.

Suizidgefährdete Grüße ;o)))

Sue

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Re: Darf unsere Tochter ihn nun nichta nrufen oder doch? und seine Eltern?

Antwort von Curly-Cat am 14.02.2010, 21:19 Uhr

Der Vater meiner Tochter hat immer den Anwalt gewechselt (wechseln müssen!), wenn der realisiert hat, dass er ihn nicht bezahlen wird...

Ansonsten schließe ich mich Majo24(?) an, Kopie des Schreibens ans JA weiterleiten und mal ganz unwissend fragen, ob das mit der Brille so stimmt. Dann ist die ganze Sache gleich mal aktenkundig, wer weiß, wofür es gut ist.

Die Anrufe würde ich allerdings erst einstellen, wenn eine richterliche Anordnung kommt, sowas zu verbieten ist echt albern. Und solange Du nicht stalkst, wird wohl kein Richter dieser Welt, Dir und schon gar nicht der Tochter verbieten dort anzurufen. Unglaublich auf welche sonderbaren Ideen manche Menschen so kommen, wenn sie glauben, die Kontrolle zu verlieren.

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ich habe übrigens in den letzten 5 Monaten 2x angerufen...

Antwort von Keksraupe am 15.02.2010, 9:26 Uhr

einmal mit seinen Eltern gesprochen, und einmal ihm gesagt, dass er aufhören soll, mich zu denunzieren bei allen öffentlichen behörden, da es ihm nichts NÜTZT und er nur seinem KIND schadet.... Daraufhin hat er aufgelegt, und ZACK war der Brief da...

SUKA, dir schreibe ich ne PN, bevor du dich aus dem Fenster stürzt *hihihi*

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KLAR darf sie das

Antwort von Pedilein am 15.02.2010, 15:20 Uhr

lass sie aus den streitereien raus, das mache ich auch, meine jungs dürfen anrufen wann sie wollen, das überlasse ich ihnen selber, da mische ich mich NICHT ein, das ist ein streit unter erwachsene da gehören die kids nicht rein

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er geht nicht ans Telefon

Antwort von Keksraupe am 15.02.2010, 16:49 Uhr

Thema erledigt...

tja, nicht mal wenn die nr aus ist, geht er dran. Ich warte mal ab, was kommt... ich wette, es kommt "Sie belästigt mich per Telefon, buhuhuhuhu!"


oh man, ich könnte kotzen, hier sitzt ein kind dass den Opa anrufen wollte, um zu fragen, ob die vielleicht morgen her kommen zum Faschingsumzug. Aber anscheinend unterbindet der KV den Kontakt zu den Großeltern nun auch

prima

*daumen hoch*

spitzen Kerl!

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