Für alleinerziehende Eltern

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von Butterfly06  am 22.12.2013, 13:36 Uhr

DU widersprichst Dir doch immerzu

ich widerspreche mir gar nicht. Bisher konnte er sich das Haus nur mit meiner finanziellen Unterstützungm leisten, da ich ja die Nebenleistung hatte. Wenn er die Kleine dann komplett alleine hätte und seine neue, damit rechnet er doch schon. Klar kann man zu dritt das Haus halten. Ich habe aber weder den Partner dazu noch das Einkommen und wenn du unsere Einkommensverhältnisse kennen würdest, dann würdest du anders reden. er verdient nur wenig mehr als. Aber das macht schon was aus.. Und wie kommst du darauf das es dann ein Besuchskind ist???? es wird dann Umgang sein, und da hat es sehr wohl einen Anspruch drauf. Oder wo würdest du dein Kind schlafen lassen ????Die Wohnung wurde mir zugesichert auch im Falle eines negativen Urteils. ich erhalte ergänzende Leistung.wann sollte ich denn sonst eine neue Wohnung suchen??Und wo sollte ich hin??? die Frage beantwortet mir hier auch keiner???? Udn es ist derzeit immer noch dei Wohnung meiner Schwester in der ich bin. Eine Einraumwohnung. Und die möchte da auch wieder rein und nicht auf Dauer bei meinen Eltern bleiben. und der Zustand wie er jetzt ist, sollte auch nur vorrübergehend sein und keine Dauerlösung.

 
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