Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von rabukki am 21.11.2011, 23:41 Uhr

brauche hilfe

Wie schon gesagt, hängt das vom Unterhalt(svorschuss) und der Höhe des Elterngeldes ab.
Wenn du mit diesem Betrag nicht über eine bestimmte Einkommensgrenze kommst, kannst Du erstmal einen Zuschuss zur Miete beantragen, das Wohngeld. Das kannst du bei der Wohngeldbehörde beantragen, die in kleineren Städten meist bei der Gemeinde, also im Rathaus angesiedelt ist. Ein Link zur Berechnung: http://dejure.org/gesetze/WoGG

Wenn Dir das nicht ausreicht, kannst du Arbeitslosengeld beantragen. Da du in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate in einem Beschäftigungsverhältnis standest, käme erstmal ALG I in Frage. (Berechnung siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/BJNR059500997.html#BJNR059500997BJNG003900000, Anwartschaftszeit in §123 und 124).

Wenn das dann auch nicht reicht, kannst du ALG II beantragen, damit kommst du auf maximal so viel: http://dejure.org/gesetze/SGB_II Kapitel 3, Abschnitt II).

Wie du dich beraten lassen kannst:
Im Internet, telefonisch oder in persönlich in Beratungsstellen.

Träger könnten sein:
Pro Familia, große Wohlfahrtsverbände wie z.B. Diakonie und Caritas, lokale freie Träger, Koordinationsstellen für Alleinerziehende, ...

Einige Internet-Links:
https://profamilia.sextra.de/pages/sextra/beratung/
http://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/onlineberatung
http://www.der-paritaetische.de/online-beratung/
etc.

Onlineberatung bedeutet meistens Mailkontakt. In deinem Fall - wo so viel unklar ist - wäre es sinnvoller, anzurufen oder mit allen Unterlagen in eine Beratungsstelle vor Ort zu gehen.

Ich wünsche Dir alle Gute!

 
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