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Geschrieben von Jeckyll am 20.11.2011, 20:01 Uhr

Kündigung und renovieren

das ganze ist eine längere Geschichte. Ich wollte aus meiner Wohnung raus (da viel zu groß und zu teuer), der Vermieter lasste mich nicht, da die Aussetzung der Kündigungsfrist von vier Jahren noch nicht rum waren. Nachmieter zu den Bedingungen der Vermieter waren absolut nicht aufzutreiben.

Dann nochmals Gespräch mit Vermieter, ob ich wenigstens vier Wochen früher raus kann, sie sagte mündlich zu. Ich schickte Kündigung, die Bestätigung war zum Ende der Mindestmietzeit. Beim klärenden Gespräch wusste sie von den vier Wochen früher auf einmal nichts mehr.

Ich wünschte also zum 31.12 zu gehen, die Wohnung hätte ich 19. oder 20. 12. renoviert übergeben (hatte neuen Mietvertrag nach der mündlcihen Zusage ab November schon unterschrieben). Bin aber davon ausgegangen den Januar auch noch zahlen zu müssen (weiß zwar nciht wovon aber egal) weil in meiner schriftlichen Kündigunsbestätigung der Vermieter 31.1.2012 drin steht (Ende des Mindestmietzeit).

Jetzt ruft mich die Familie an die sich vor Wochen die Wohnung angeschaut hatte (die garantiert eine Absage bekommen hätten wenn ich sie als Nachmiter vorgeschlagen hätte um früher aus dem Vertrag zu kommen) und sagte sie hätten einen Mietvertrag ab 15.12 unterschrieben und würden am 12.12. die Schlüssel bekommen!!!

Bin total von den Socken. Ich schaffe es niemals bis zum 12. draußen zu sein und renoviert zu haben. Sperrmüll kommt erst am 16., nichts ist renoviert (bin gerade erst in der neuen Wohnung dabei). Es war anders geplant und keiner hat mir gesagt das ich früher raus muss als A) von mir gewünscht und B) schon gar nicht wie Vermieter es wünscht.

Will die neue Familie aber auch nicht hängen lassen, die haben Telefon Umzugshelfer und alles schon bestellt. Was mache ich denn jetzt? Kann ich verlangen, daß der Vermieter einen Maler bezahlt (Materialkosten trage natürlich ich) der in der einen Woche zwischen meinen Auszug und dem Einzug der Nachmieter streicht und dass er sich um den Sperrmüll kümmert?

Keine Ahnung, ist ja nicht meine Schuld das die zwei Mietverträge gleichzeitig laufen haben. Und ich kann beim besten Willen nicht innerhalb einer Woche alles renovieren, möchte aber auf jeden Fall die Kaution wieder haben.

Sorry, ist lang geworden

Jeckyll

 
5 Antworten:

Re: Kündigung und renovieren

Antwort von Zwerg1511 am 20.11.2011, 20:12 Uhr

Hallo,

netten Brief (per Einschreiben) an den Vermieter schreiben, dass Du die Wohnung bis Ende Januar gemietet hast (Du hast ja schließlich eine Bestätigung). In Anbetracht der Doppelvermietung bist Du bereit zum 12. Dezember auszuzíehen, Miete bis 31.12. zu zahlen, aber dafür renovierst Du nicht mehr. Sollten sie sich darauf nicht einlassen, kannst Du die Wohnung erst zum 31.01. übergeben, da Du im Dezmeber bereits verplant bist. Falls da in Ordnung geht soll der Vermieter das schriftlich bestätigen.

LG

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Re: Kündigung und renovieren

Antwort von bleibcoolMama am 20.11.2011, 20:36 Uhr

hab Dir im aktuell noch geantwortet.Der Vorschlag von Zwerg1511 ist auch gut. Für Dich ist am wichtigsten, dass Du die Vereinbarung schriftlich bekommst. Der Vermieter scheint ja nicht ganz seriös zu sein, so wie er da vorgegangen ist.

LG

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Re: Kündigung und renovieren

Antwort von susafi am 20.11.2011, 21:32 Uhr

ich würde auf jeden Fall morgen mit dem Vermieter sprechen was das damit auf sich hat... dann würde ich mir die Bestätigung schriftlich geben lassen das du schon zum 15.12. aus dem Mietvertrag raus kommst... Miete wird natürlich nur bis 15. bezahlt... Sperrmüll könntest du auch schon eher raus stellen...

dann könntest du dich außerdem mit der Familie einigen... wenn sie wirklich rein wollen zum 15., würde ich ihnen sagen das du das nicht schaffst, das nicht so geplant war und ob sie selber malern würden... den Eimer Farbe könntest ihnen ja hinstellen, hättest ja eh bezahlt, aber die Arbeit bleibt dir erspart...

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Re: Kündigung und renovieren

Antwort von jamelek am 20.11.2011, 23:48 Uhr

Hallo!

erstmal ganz ruhig. Du hast kein Problem, dein Vermieter hat eines.
Wenn ich es richtig verstehe hast du eine schriftliche Vermieterbestätigung Vertragsende 31.1.12. Du hast keine weitere Vereinbarung unterschrieben, dass du früher rausgehst, oder?

Also Vermieters Problem und deine Chance.
ob du die Wohnung früher hergibst ist alleine deine Entscheidung. Und unter diesen Umständen bis 31.1. Miete zu bezahlen und vorher raus, wie oben vorgeschlagen halte ich für Blödsinn. Warum soll dein Vermieter im Januar 2x Miete kassieren, wo er Mist genaut hat und dir vorher nicht entgegen kam?

Es ehrt dich, wenn du dir Sorgen um die armen Neumieter machst, aber ehrlich, das ist nicht deine Baustelle.

Überlege dir zu wann du räumen und vertragsmäßig die Wohnung übegeben kannst und biete dies dem Vermieter an. Dann könnt ihr schriftlich (und nur schriftlich!) das Vertragsende bspw. zum 31.12. vordatieren.

Wenn er zum 15. (seltsames Datum wird eher der 16. sein) neu vermietet hat und damit 2 Verträge gleichzeitig laufen hat, ist er auf euer Wohlwollen angewiesen. Entweder er zahlt den neuen Mietern den entsprechenden Ausfall (kann mit Einlagerung und Hotel sehr teuer werden) oder er soll dir entgegen kommen, a la wenn sie vorher ausziehen, erlasse ich ihn diese oder diese Renovierungsarbeit. Und auch dies schriftlich festhalten, eben wegen der Kaution.

Und nun ganz ruhig durchatmen, denn du hast gerade gar kein Problem.

Und noch ein kleiner Nachtrag, wenn es kein begründeter Zeitmietvertrag war, ist die 4jährige Mindestmietlaufzeit gar nicht rechtens gewesen. Bei normalen Mietverträgen geht nur 1 Jahr.

LG Jamelek

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Nachtrag

Antwort von jamelek am 21.11.2011, 0:22 Uhr

Hab gerade deine Kommentare im Aktuell gelesen.
Sollte in deinem Mietvertrag wirklich das Malen in weiß!!! gefordert sein, ist diese Klausel definitiv nichtig. Egal ob vorher weiß oder grün gestreift war.

Streichen usw. kann der Vermieter vertragsmäßig alles auf den Mieter abwälzen, er darf aber keine starren Vorschriften bezüglich der Zeiträume oder Farbe machen. Weiß ist definitiv nicht erlaubt zu fordern. Im besten Fall ist die gesamte Renovierungsklausel damit ungältig.

Deine andere Frage bezüglich Zwischenablesung, das ist O.K.. Wird dann nach Gradtagszahlen berrechnet, die bestimmt auch nicht dein Vermieter sondern werden entsprechend der tatsächlichen Temperaturen örtlich bestimmt.
Kannst allerdings auch auf eine Zwischenablesung bestehen, aber diese Kosten müsstest du dann tragen.

Jamelek

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