Alleinerziehend, na und?

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brauche hilfe

Thema: brauche hilfe

Ich habe mich kürtzlich von meinen freund und kindsvater getrent nun will ich in eine eigen wohnung, nur ich wiß nicht was und wie viel mir zusteht und wo ich es beantragen kann ... ich habe vor der schwangerschaft meine ausbildung fertig gemacht und ein jahr gearbeitet. momentan beziehe ich muterschftsgeld von der aok und kindergeld. Elterngeld warte ich noch auf bescheid... ich danke schon mal für die antwortetn.....

von Magda_daniela am 21.11.2011, 18:37



Antwort auf Beitrag von Magda_daniela

Kläre erstmal mit dem Kindsvater den Unterhalt, denn dafür wirst du für eventuelle Beantragung von Hartz4 Nachweise brauchen, weil jegliches Einkommen von dir (Unterhalt, Elterngeld) und des Kindes (Unterhalt, Kindergeld) angerechnet wird. Auch was die Größe und Kosten einer Wohnung angeht wird dir das Jobcenter sagen wie viel es sein darf. Hast du eine Wohnung in Aussicht dann lasse sie im JC absegnen VOR dem Mietvertrag.

von mf4 am 21.11.2011, 18:42



Antwort auf Beitrag von Magda_daniela

Wie schon gesagt, hängt das vom Unterhalt(svorschuss) und der Höhe des Elterngeldes ab. Wenn du mit diesem Betrag nicht über eine bestimmte Einkommensgrenze kommst, kannst Du erstmal einen Zuschuss zur Miete beantragen, das Wohngeld. Das kannst du bei der Wohngeldbehörde beantragen, die in kleineren Städten meist bei der Gemeinde, also im Rathaus angesiedelt ist. Ein Link zur Berechnung: http://dejure.org/gesetze/WoGG Wenn Dir das nicht ausreicht, kannst du Arbeitslosengeld beantragen. Da du in den letzten zwei Jahren mindestens 12 Monate in einem Beschäftigungsverhältnis standest, käme erstmal ALG I in Frage. (Berechnung siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/BJNR059500997.html#BJNR059500997BJNG003900000, Anwartschaftszeit in §123 und 124). Wenn das dann auch nicht reicht, kannst du ALG II beantragen, damit kommst du auf maximal so viel: http://dejure.org/gesetze/SGB_II Kapitel 3, Abschnitt II). Wie du dich beraten lassen kannst: Im Internet, telefonisch oder in persönlich in Beratungsstellen. Träger könnten sein: Pro Familia, große Wohlfahrtsverbände wie z.B. Diakonie und Caritas, lokale freie Träger, Koordinationsstellen für Alleinerziehende, ... Einige Internet-Links: https://profamilia.sextra.de/pages/sextra/beratung/ http://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/onlineberatung http://www.der-paritaetische.de/online-beratung/ etc. Onlineberatung bedeutet meistens Mailkontakt. In deinem Fall - wo so viel unklar ist - wäre es sinnvoller, anzurufen oder mit allen Unterlagen in eine Beratungsstelle vor Ort zu gehen. Ich wünsche Dir alle Gute!

von rabukki am 21.11.2011, 23:41



Antwort auf Beitrag von rabukki

ALG I kommt nicht in Frage. Die AP hat Elterngeld beantragt, also steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommt kein ALG I.

Mitglied inaktiv - 22.11.2011, 08:03



Antwort auf Beitrag von Magda_daniela

Du kannst Dich bezüglich des Unterhaltes an das Jugendamt wenden. Dort wird ausgerechnet, wie viel der Vater zahlen kann/muss. Kannst Du schon abschätzen, wie hoch das Elterngeld sein wird? Eine gewisse Vorstellung hat man ja. Damit kannst Du zu Beratungsstellen (z.B. Profamilia) gehen. Die können Dich dann bei der Auswahl eventueller Hilfen unterstützen.

von shinead am 22.11.2011, 08:22