Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 29.08.2014, 20:19 Uhr

Brauche Infos

Was willst du denn genau wissen?

Generell:
Derjenige, bei dem die Kinder nicht leben, zahlt dem anderen Elternteil Kindesunterhalt.
Dieser hat auch ein Umgangsrecht, ausserdem haben die Kinder ein Umgangsrecht mit den Eltern.

Geh doch mal unverbindlich mit euren Einkommensnachweisen zu einem Anwalt und lass dich konkret beraten, wie das in euren Fall aussähe.

 
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