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Geschrieben von Pinky2 am 04.08.2008, 8:19 Uhr

Bis wann muss der Unterhalt auf dem Konto sein?

Hallo,

bis jetzt hab ich den Unterhalt für die Kinder vom KV immer pünktlich am ersten des Monats auf dem Konto gehabt.

Letzten Monat kam er am 2 des Monats und heute ist noch immer nichts auf dem Konto und wir haben den vierten August.

Mein eigentliches Problem an der Sache ist: Ich bekomme Hartz4, d. h. ich darf mein Konto nicht überziehen. Aber am Monatsanfang wird natürlich auch die Miete abgebucht. Diesmal auch eine Versicherung, Telefon vom letzten Monat usw. Ich bin jetzt schon mit 330 Euro in den Miesen und hoffe sehr, das mir die Bank die Posten nicht zurückbucht.

Meine Frage: Bis wann muss der Unterhalt spätestens gezahlt werden. Mein Ex bekommt soweit ich weiss sein Geld zum 15ten des Monats ausgezahlt.

Wenn es bis zum dritten des Monats gezahlt werden kann, muss ich einen Termin mit der Bank machen, damit die Bescheid wissen und oder mit dem Wohnungsunternehmen das sie immer erst ab dem dritten das Geld abbuchen.

So ein Mist aber auch immer. Mit meinem Ex kann ich nicht reden. Er antwortet mal wieder nicht auf Mails und Anrufe.

Lieben Gruss

Pinky (schwer genervt, die hauen mir gerade ein paar Wände weg hier. Das Badezimmer wird saniert. grummel)

 
7 Antworten:

Re: Bis wann muss der Unterhalt auf dem Konto sein?

Antwort von OoLILLYoO am 04.08.2008, 8:27 Uhr

ich könnte es mir so erklären,das er das geld donnerstag oder freitag angewiesen hat,es aber nicht gebucht werden konnte,weil ja das we dazwischen war#

im übrigen wird heute erst gebucht,die buchungszeiten sind nicht so früh
schau nachher einfach nochmal auf dein konto

sicherlich war es keine absicht u der gute mann hat vergessen,das ein we dazwischen fällt u die buchung solang braucht

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Re: Bis wann muss der Unterhalt auf dem Konto sein?

Antwort von Pinky2 am 04.08.2008, 8:42 Uhr

Hallo,

in den letzten zwei Jahren war der Unterhalt IMMER am ersten des Monats auf dem Konto. Nur seid zwei Monaten klappt es nicht mehr.

Ich möchte wissen wie die Rechtsgrundlage ist um ihm das sagen zu können. Mir geht es um die Kosten falls Buchungen zurückgebucht werden, da ich mein Konto ja nicht überziehen darf.

Lieben Gruss

Pinky

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Re: Bis wann muss der Unterhalt auf dem Konto sein?

Antwort von jani1 am 04.08.2008, 8:47 Uhr

Guten Morgen,
da kann ich dir leider nicht weiter helfen. Und wenn du fix mal das JA anrufst?Die müssten das doch eigentlich wissen

Kannst du gar nicht mit deinem Ex(mann) reden?Sonst sag ihm doch,er möchte bitte einen Dauerauftrag einrichten,am besten schon zum 29. des Monats,dann hast du es auch am 1. drauf

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Re: Bis wann muss der Unterhalt auf dem Konto sein?

Antwort von leaelk am 04.08.2008, 8:49 Uhr

Hallo,
dass das sehr ärgerlich und verunsichernd ist, das kann ich mir denken. Warum das im Moment nicht mehr mit den pünktlichen Zahlungen klappt, das weiß ich leider auch nicht.

Bei uns ist es so, das mein Ex-Mann das Geld immer am 1. des Monats anweist per Dauerauftrag (er selber bekommt dann erst Lohn) und dass das Geld am 2. bei mir gegen 14.00h gebucht wird. Es braucht also 1,5 Tage etwa bis zu mir.
Liegen dann zwischen dem 1. und dem 2. ein Wochenende, dann wird es am ersten Werktag nach dem WE am Mittag gebucht. Ist der 1. und der 2. ein Wochenende, dann kommt es auch erst am 4. am Mittag.
Das liegt bei uns an den Banken (insbesondere wohl an meiner Bank) und ist auch super doof!
Netterweise hat mein Vermieter mir gestattet, die Miete nicht am 1. sondern per Dauerauftrag erst am 5. des Monats zu zahlen. Sonst wäre es sehr eng in manchem Monat!
LG und gedrückte Daumen, dass Dein Geld heute noch kommt!!!!
Kerstin

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Re: Bis wann muss der Unterhalt auf dem Konto sein?

Antwort von chrissykoeln1 am 04.08.2008, 11:30 Uhr

Huhu,
habe das Problem damals auch gehabt. Ich habe mit meinem Anwalt darüber gesprochen und er hat den KV schriftlich ermahnt das Geld bis SPÄTESTENS zum 1. eines jeden Monats auf dem Konto zu überweisen (das kann man auch per Dauerauftrag so einrichten, kein Wunderwerk). Das hat nicht geklappt, da hat er dann eine Pfändung an den AG geschickt. Der KV ist natürlich vollkommen ausgerastet, aber bewirkt hat es, dass das Geld seit dem IMMER pünktlich auf dem Konto ist. Die Pfändung wurde zurück genommen unter der Bedingung, dass das Geld immer zum 1. des Monats da ist, und sollte dies EINMAL nicht mehr sein, wird umgehend gepfändet. Schade, dass man zu solchen Dingen greifen muss, aber anders scheinen Männer das manchmal nicht zu kapieren...
Viel Erfolg
Chrissy

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Re: Bis wann muss der Unterhalt auf dem Konto sein?

Antwort von Nicole-Mami am 04.08.2008, 18:47 Uhr

Also vielleicht könnte das doch ein Versehen sein?

Melde Dich doch mal bei ihm.

Bei uns ist es in 18 Jahren auch einmal passiert, dass der Dauerauftrag nicht ausgeführt wurde - wie diverse andere Daueraufträge in diesem Monat auch nicht. Nachher stellte sich heraus, dass ich wahrscheinlich den Buchungslauf blockiert habe, als ich bei einem Dauerauftrag nachschaute, bis wann der noch geht und damit habe ich dann wohl alle Aufträge irgendwie "sabotiert".

Naja, die Mutter hat uns dann erst Tage später angerufen, uns ist das auch nicht sofort aufgefallen und so habe ich dann eben alle eigentlichen Daueraufträge "per Hand" überwiesen - allerdings erst nahezu 10 Tage später.

Wir haben der Mutter dann Bescheid gesagt, dass die Daueraufträge von unserer Bank IMMER pünktlich am 1. gebucht werden und sollte der 1. kein Werktag sein, werden die Daueraufträge am letzten Werktag des Vormonats gebucht. Sollte sie also spätestens am 2. kein Geld drauf haben, soll sie zukünftig immer sofort anrufen.

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wenn vorgeschrieben ist bist zum ersten hat er Zeit bis zum 3.Werktag des Monats,...

Antwort von Judith31 am 04.08.2008, 20:43 Uhr

....lt. unseres Richters...

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