Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Luna511 am 06.04.2011, 10:34 Uhr

Aufenthaltsbestimmungsrechtes

Nur mal so zur Info, selbst wenn du das ABR hättest, müßtest Du ihn wegen Kindergartenwechsel, Schule etc fragen. Du darfst lediglich die Belange des täglichen Lebens allein regeln.
Also löst dies Dein Problem in keinster Weise, zumal kein Gericht Dir es wg dieser Gründe allein zusprechen würde.
Einig Dich mit dem KV, ihr seid in erster Linie Eltern. Du wolltest umziehen, er ist Dir da entgegengekommen, Ihr solltet Eurem Kind zuliebe eine gemeinsame Lösung finden. Vllt fährst Du das Kind morgends hin und er bringt es Nahmittags/Abends zurück oder umgekehrt.

LG

 
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