Für alleinerziehende Eltern

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von franzi1406  am 06.04.2011, 18:13 Uhr

An alle möchte gern Juristen, und ich habe doch das ABR

Ich habe heute von meiner anwältin bzw. dem Familiengericht die Info bekommen, Ist bei der Trennung der Gemeinsam Sorgeberechtigten Eltern, ein Elternteil damit einverstanden, das das Kind bei dem anderen Elternteil wohnhaft/gemeldet ist, hat der dauernd betreuende Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht, und der andere Elternteil das Umgangsrecht. Sind sich die Eltern nicht einig, muss das Familiengericht über das ABR entscheiden.
Das sollte schriftlich gemeinsam mit dem JA schriftlich niegergeschrieben werden, wenn beide Elternteile eine außergerichtliche Einigung anstreben.

Jetzt bin ich beruhigt, ich habe alles richtig gemacht, bin dem Vater immer entgegen gekommen, und nie war er zu frieden immer wollte er mehr oder was anderes. Ich möchte das mein Kleiner seinen Vater jederzeit sehen kann und darf, und werde das auch so gut es mir beruflich möglich ist, ermöglichen. Aber ich werde und muss, mein Leben nicht nach dem ermessen und willen des Vaters richten, nur weil er mein Handeln nicht für richtig emfindet.

Wenn er will das sich etwas ändert kann er das nur gerichtlich beantragen! Werde ihm immer wieder Kompromisse vorschlagen das er den kleinen so oft wie möglich bei sich hat, aber wenn ich es ihm nicht recht machen kann, hat er pech. Alles kann nichts Muss.

 
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