Für alleinerziehende Eltern

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von franzi1406  am 06.04.2011, 12:56 Uhr

antwort dazu von der Rechtsanwältin N. Bader

Außergerichtliche Klärung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes?
Hallo,
Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht u er hat ein Umgangsrecht. Er kann das Kind nicht holen, wann er will, dass sollte schon in geregelten Bahnen laufen. Wenn das nicht klappt u das JA nicht helfen kann, hilft nur der gerichtliche Weg
Liebe Grüsse,
NB

PS. Nachzulesen im Expertenforum

 
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