Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shortie am 14.03.2012, 12:48 Uhr

Aufbewahrung von Hausrat

Ähm,
ich habe Fristen gesetzt und ihm die Briefe in die Hand gedrückt. Später habe ich sie inmitten seines Krempels gefunden.

Also: Ich habe das Zeug bei armen Bekannten von mir (!) eingelagert, die eine alte Scheune haben.
Der erste Batzen von ihm ist nach über zehn Jahren (Umzugszwischenlagerung, angeblich ...) total vergammelt von uns entsorgt worden. Mit dem zweiten Batzen nach der Trennung ("Hole ich bald! NICHT WEGSCHMEISSEN! Ich habe aber leider keinen Platz jetzt ...") werden wir dann fünf Jahre nach Stichtag genauso verfahren.

Er könnte es JEDERZEIT abholen.

Mir ist es aus den Augen, die Bekannten stört es nicht sonderlich im Moment. Das ist das wichtigste!

Dir rate ich zu anwaltlichem Schreiben, das macht Eindruck. Und anschließend kannst du es getrost entsorgen, falls keine Tagen folgten ... ;)

 
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