Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von amadeus_hates_music am 30.07.2010, 9:29 Uhr

amadeus...

Wenn du vor hast den Job eh anzunehmen, so du denn keinen anderen angeboten bekommst, warum willst du dann wissen ob du ihn rechtlich gesehen ablehnen könntest? Reine Neugier?

Rechtlich gesehen kannst du ihn NICHT ablehnen ohne sanktioniert zu werden. (Anders natürlich wenn die Arge das nicht mitbekommt. Wo kein Kläger, da kein Richter..)

"Laut den Hartz IV Gesetzen ist Arbeit grundsätzlich zumutbar, wenn der Hilfebedürftige dazu geistig, seelisch und körperlich in der Lage ist. Hartz IV Empfänger/innen dürfen NICHT einen Job ablehnen, weil er nicht der Ausbildung entspricht, der Arbeitsort weiter entfernt ist als der frühere oder weil die Bedingungen "subjektiv" ungünstig scheinen. Eine zum Teil subjektive Entscheidung fällt jedoch Ihr Fallmanager. Auch eine Entlohnung unterhalb des Tariflohns oder des ortsüblichen Entgelts ist nicht von vornherein Grund zur Ablehnung, laut Hartz 4.

Welche Jobs sind laut ARGE nicht zumutbar?
Nicht zumutbar sind aber Arbeiten, die gegen die guten Sitten verstoßen, z.B. weil die Bezahlung mehr als 30 Prozent unter dem ortsüblichen Entgelt liegt.

Nicht zumutbar sind auch Tätigkeiten, die die Rückkehr in den früher ausgeübten Beruf erschweren, die Pflege eines Angehörigen behindern oder die Erziehung eines Kindes gefährden. Nicht gefährdet ist die Erziehung von Kindern ab drei Jahren, die in einer Tageseinrichtung oder auf sonstige Weise betreut werden."

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659698060637201.php

 
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