Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Keksraupe am 17.05.2009, 14:10 Uhr

also

bei der DD Tabelle steht der VOLLE Unterhalt drin, d.h. die 82,-€ müssen abgezogen werden (Hälfte des Kindergeldes)

d.h. es wären 199 die er zahlen müsste, und keine 202. Er würde also 3,-e weniger zahlen müssen, wenn er denn einen Becshied darüber hat, wieviel er zahlen muss. Wenn er einen Titel hat, der noch auf 202 lautet, so müsste er ihn ändern lassen, ansonsten ist er verpflichtet, dir weiterhin 202euro zu zahlen.

Er kann natürlich den Titel jederzeit ändern lassen...

Sei also froh, dass er 202 zahlt, und freu dich über die 3,€, das sind nämlich 36,-e jedes jahr, di eman (gerade zu Weihnachten) gut gebrauchen kann. Leg sie doch viell. zurück?

Ich lege seit letztem Monat auch 5,-€ zurück, die zahlt der KV nämlich mehr als er müsste, und solange er die zahlt, ohn ezu murren, lege ich sie schön brav zurück für Notfälle. Jetzt sind schon 10,-€ auf dem Sparbuch, und ich weiß genau, wenn Lütte sich zu weihnachten was großes wünscht, was dem rest der Famili enicht gefällt, muss ich es nicht von meinem alleinigen Geld kaufen, sondern kann das geld nehmen...

(Familie väterlicherseits ist gegen alles, z.B. waren sie gegen den Nintendo DS, also haben sie nix dazugegeben, sondern lieber Klamotten gekauft. Sie sind gegen die Einschulung, wollen, dass wir ein jahr warten, also geben sie nix zum Schulranzen, nix zur Schultüte und auch sonst nix an Schulbedarf... SCHWACHMATEN! )

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.