Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Lena_1977 am 03.12.2013, 17:58 Uhr

Ämter... grrr

Es gibt Einzelurteile das der/die BET keinen Unterhalt mehr verlangen kann, wenn das bereinigte Netto das 3fache Netto des UET's überschreitet.
Das wird in der Regel beim UHV Antrag nicht gefragt - außerdem muss man bei uns auch nicht persönlich erscheinen und auch keinen Mietvertrag und keine Kontoauszüge vorlegen.
Vaterschaftsanerkennung und Unterhaltsurkunde finde ich zumutbar.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.