Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 03.12.2013, 15:06 Uhr

Ämter... grrr

Das ist nicht so einfach. Dem Datenaustausch auf dem kurzen Dienstweg steht gerne mal der Datenschutz im Wege.

Hier z.B. ist es so: UVG ist eine Landesleistung und wird daher vom JA des Landes Bayern bearbeitet. Die Beistandschaft allerdings besteht beim JA der Kommune. Das eine ist eine Landesbehörde, das andere eine kommunale Behörde. Der SB, der den UHV bearbeitet, ist ein Landesbeamter, der SB, der die Beistandschaft bearbeitet, ist ein kommunaler Beamter. Sie sitzen zwar im gleichen Gebäude (jetzt wieder, zwischendrin waren die kommunalen JA-SB mal in die Sozialbürgerhäuser gezogen), aber das heißt nicht, daß sie miteinander Reden dürfen.

Mein Beistandschaft-SB (der kommunale) hat mir erzahlt, daß es Abmahnungen wegen Nichtbeachtung des Datenschutzes gab, wenn er mit seinem Landeskollegen einen "Fall" besprach. Deswegen bat er um mein Verstandnis dafür, daß ich alle Unterlagen doppelt einreichen müsse - er will das nicht auch riskieren.

Das Blöde ist: Beide Behörden wollen Geld von meinem Ex, und beide werden von ihm belogen. Sie dürfen aber ihre Erkenntnisse bezüglich dieser Lügen nicht austauschen. Und wenn die UHV-Kasse von ihm Geld eintreibt, weil sie den geleisteten UHV (ich bekomme ja schon ewig keinen mehr) wiederhaben will, dann weiß das die Beistandschaft nicht. Dabei sind laufende Unterhaltsschulden eigentlich vorrangig zu bedienen.

Der heilige Datenschutz.....

 
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