Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Semiha am 24.11.2009, 7:58 Uhr

§ 5 Schein

Hallo Anne,

ich weiss nicht was ein solcher Schein ist, aber Wohnberechtigungsscheine für den Bezug von öffentlich geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) gibt es beim Wohnungsamt. Einkommensnachweise, Geburtsurkunden der Kinder, dein Personalausweis sind Minimum an Unterlagen, die du vorlegen solltest.
Ruf doch einfach vorab an und erkundige dich.

Viel Erfolg!
lg
Semiha

 
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