Geschrieben von Semiha am 24.11.2009, 7:58 Uhr |
§ 5 Schein
Hallo Anne,
ich weiss nicht was ein solcher Schein ist, aber Wohnberechtigungsscheine für den Bezug von öffentlich geförderten Wohnungen (Sozialwohnungen) gibt es beim Wohnungsamt. Einkommensnachweise, Geburtsurkunden der Kinder, dein Personalausweis sind Minimum an Unterlagen, die du vorlegen solltest.
Ruf doch einfach vorab an und erkundige dich.
Viel Erfolg!
lg
Semiha
- § 5 Schein - WurmsMama 23.11.09, 22:25
- Re: § 5 Schein - Semiha 24.11.09, 7:58
Nochmal zu den Ohrenschmerzen vom Freitag
Was zahlen???
Kind mit Fieber alleine zu hause lassen??
Ich erkenne mein Kind nicht mehr :-(
Unterhaltsbescheid
@aurelia: wenn kind krank und ungleichgewicht
Auch ein Geldproblem, aber ohne dranhängenden Ex
Wachstumsbeschleunigungsgesetz... oder wie erhöht sich der Unterhalt?
Erstes Wochenende beim Papa