Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 13.02.2011, 0:30 Uhr

...bei näherer Betrachtung...

ich überlege eh gerade - laut Urteil hätte er doch beide Kinder bekommen, eins hat er Dir "wiedergegeben"... hat dann das Urteil generell überhaupt noch Bindung, hat er schriftlich auf irgendwas verzichtet, hast Du das schriftlich, dass der eine bei Dir wohnen darf?

 
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