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Geschrieben von kraehe2008 am 21.07.2011, 10:10 Uhr

„Dienstleistungs-Gutschein“ zurückgeben möglich?

Hallo,
ich habe zum Geburtstag einen Gutschein für ein Beratungsgespräch in einer Beauty-Klinik bekommen (ich hatte da mal etwas angedacht, dann aber wieder verworfen, tut aber eigentlich auch nichts zur Sache). Diesen möchte ich definitiv nicht einlösen. Problemlos weiter verschenken wie z.B. einen Gutschein für eine Massage, einen Buchgutschein o.ä. kann ich ihn sicher auch nicht ;-).
Dass ein Händler grundsätzlich nicht zur Rücknahme verpflichtet ist weiß ich, aber vielleicht verhält sich das hier (ist ja keine Ware im eigentlichen Sinne, die ich für den Gutschein bekommen würde) ja doch anders? Oder wäre die Rücknahme wenn dann nur aus Kulanz?

 
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