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Geschrieben von lotte_1753 am 04.07.2013, 11:21 Uhr

@lastunicorn: Das ist ausgemachter Quatsch, was Du da schreibst

Ist schon peinlich wenn juristische Laien anderen vollkommene Planlosigkeit in juristischen Dingen vorwerfen, dabei aber so ziemlich alles durcheinanderwerfen, was man durcheinanderwerfen kann. Was ist Dein Punkt? Dass Snowden sich auf Art. 20 Abs 4 GG berufen kann? Kann er ganz offensichtlich nicht, was eine kurze Lektüre des Artikels bestätigen wird. Art. 10 GG greift auch nicht, denn das Grundgesetz bindet natürlich nicht ausländische Staaten. Dass das Grundgesetz Dir Recht gäbe ist, mit Verlaub, ausgemachter Quatsch. Unter Umständen internationales Recht, aber da wage ich zu bezweifeln, dass man dort etwas handfestes findet, gerade wenn es um das Ausspionieren ausländischer Staatsbürger geht. Machen unsere Dienste in Afghanistan auch.

Die Ausführungen von last unicorn zum Asylrecht haben auch Hand und Fuss. Es ist nicht so einfach. Der Verrat von Dienstgeheimnissen wird auch in Deutschland strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, man also einen Auslieferungsantrag nicht so einfach ablehnen kann. Habe jetzt nicht nachgeschaut aber man müsste wohl argumentieren, dass ihm eine unverhältnismäßige Strafe droht. Was ist in diesem Zusammenhang unverhältnismäßig?

Schaum vorm Mund steht einer nüchternen Betrachtung der Sache schon sehr entgegen. Es ist natürlich ein skandalöser Umfang. Gar keine Frage (gerade was die Briten, ein EU-Mitgliedsstaat, machen). Aber Unfug erzählen, und dabei andere des Unfugerzählens zu bezichtigen, hilft der Diskussion nur dahingehend, dass sie nicht zu fad ist.

L.

 
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