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Geschrieben von Ralph am 04.07.2013, 22:59 Uhr

Dann nenne Deine Quellen...

... und zitiere, alles andere ist unglaubwürdig.

Im ersten Semster lernt man auch, daß man ggf. zitiert und das Zitat belegt. Mit Deiner Argumentationsweise hier im Forum mit bloßen Behauptungen ohne Beweise würdest Du durch jede Erstsemesterhausarbeit fallen.
Und Kommentare sind Schall und Rauch, wenn die Exekutive, es anders handhabt und dabei sich auf das Gesetz beruft. Aber bitte, wenn Du gegen die öffentlich einsehbare Verlautbarung der Bundesbehörde anargumentieren willst... dann aber nenne Roß und Reiter, nenne die Vorschrift, zu der Deine angeblich so zahlreichen Kommentare - Du bemühst immerhin den Plural - geschrieben sind und zitiere aus Deinen Kommentaren. Wobei eine in einem Kommentar vertretene Meinung noch lange nicht hM sein muß.

Abgesehen davon sind wir hier nicht unter Kommilitonen im Rechtsseminar, die zufällig alle gleichzeitig zum selben Thema "im Saft" stehen. Du willst hier mit angeblichen Wissenvorsprung mundtot machen, das versuchen hier einige. Ich lasse mich gerne überzeugen, aber nicht mit pauschalen Hinweisen auf irgendwelche Kommentare, die ich mir bitteschön selbst erlesen möge.
Der Grundgesetzkommentar z.B. eines Ingo v. Münch war sicherlich gut, zitierfähig, aber sicherlich nicht Standardwerk. Und das Risikoerhöhungsprinzip eines Harro Otto (falls Du davon überhaupt einmal etwas gehört hast) war leider auch nur Mindermeinung im Gegensatz zur hM in Gestalt der finalen Handlungslehre.
Ich will das nicht weiter vertiefen, ich stehe in diesen Rechtsgebieten in der Tat nicht mehr im Saft. Ich will nur klarstellen, daß Du es nicht mit einem juristischen Analphabeten zu tun hast.

Wenn Du auf diesem Niveau kontra geben willst, dann bist Du herzlich eingeladen, aber bitte mit Zitaten und Quellenangabe, wie es wissenschaftlich sauber und korrekt ist.

Zu Deinem letzten Absatz:

Die Praxis, zum Tode Verurteilte teilweise über Jahrzehnte auf die Vollstreckung warten zu lassen, hat nach meinem Verständnis nichts mit einem Rechtsstaat zu tun, gänzlich losgelöst davon, wie ich zur Todesstrafe allgemein stehe.
Aber auch die Existenz der Todesstrafe an sich steht einem vorgeblichen Rechtsstaat nicht besonders gut zu Gesicht.
Ein Staat, der Menschen ohne einen Prozeß jahre- bis jahrzehntelang in einem Lager gefangenhält ohne einen Prozeß, der rechtsstaatlichen Standards gerecht wird, kann kein Rechtsstaat sein. (Guantanamo).
Ein Staat, in dem gefoltert wird (z.B. Waterboarding) ist von einem Rechtsstaat weit entfernt.
Ich denke, das reicht, um die USA als Rechtsstaat ernsthaft in Zweifel zu ziehen. Für mich sind das ernsthafte Aussetzer, und vieles stammt aus der der jüngeren Geschichte.

Deine Aussagen im letzten Absatz lassen nur den Schluß zu, daß nach Deiner Rechtsauffassung Amerikaner in Deutschland keine Verbrechen begehen können. Ich verzichte hier einmal auf die saubere Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen, ich kenne den Unterschied, nicht daß Du mir das auch noch aufs Butterbrot schmierst, das hat letztlich keine Auswirkung auf diese Diskussion.
Nach Deiner Philosophie ist es also ein Unterschied, ob der BND schnüffelt (Straftat) oder die NSA (keine Straftat). Das mußt Du erklären, wie Du auf das schmale Brett kommst.

Ich habe keine große Klappe, ich habe mich in den letzten zehn Jahren nur nicht einlullen lassen von Facebook, G:W:Bush, Frau Merkel und benutze vor allem meinen Menschenverstand.

Ralph

Greetings to my dear friends at NSA, hope you read what you expected to read… have a nice day! Ralph, Hamburg, Good Old Europe

 
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