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Geschrieben von fusel am 16.02.2006, 14:00 Uhr

@horrend

Hi,

ich hoffe deine Freundin hat Widerspruch eingelegt. Ich hatte im 1.Jahr mit Sohn dasselbe Problem: Die Tussi hatte vergessen das Wohngeld zu berücksichtigen, obwohl ich ihr 2x die Unterlagen vorgelegt hatte.
Ich bekam eine Aufforderung zur Rücksahlung die ich auch getätigt habe, nachdem ich wieder mit Arbeiten angefangen habe.

ABER!!!! ich hätte die garnicht leisten müßte, da der Fehler beim Amt liegt. Hätte ich Eierkopf nur Widerspruch innerhalb der 4-Wochenfrist eingelegt. Keine Wunder das der Bearbeiter so großzügig war...
Ich empfehle da immer das www.tacheles-sozialhilfe.de - Forum. Vielleicht ist noch was zu retten, damit sie wenigstens diese Strafe nicht bekommt.
Kann nicht angehen das ein Empfänger die Bescheide wie ein Profi durchforsten muß.

LG

fusel

 
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