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Geschrieben von heidi am 16.02.2006, 12:37 Uhr

ganz schlimmes problem ...alg2 betrug

hallo,
ih habe schon in anderern foren geschrieben-vielleicht kennt sich hier ja noch jemand aus:
hallo,
es geht natürlich nicht um mich...aber was passiert, wenn jemand alg2 (ca 150 im monat) für ein jahr kassiert und beim antrag eigenes vermögen (von dem nix gewusst wurde, da omi gespart hat , aber trotzdem freistellung etc. unterschrieben)
verschwiegen hat (ca. 2500o euro).?
kennt sich da jemad aus?
kommt man in den knast?
rückzahlen ja auf alle fälle...
es kommt jetzt über so ein bankformular raus, wo die konten aufgelistet sind.
die betreffende person wusste wirklich nix, war aber sehr naiv.
danke im voraus,
heidi

 
9 Antworten:

Re: ganz schlimmes problem ...alg2 betrug

Antwort von horrend am 16.02.2006, 12:53 Uhr

Also, erstmal keine Panik, in den Knast kommt er oder sie bestimmt nicht. Wie alt ist denn die betreffende Person? Man darf pro Lebensjahr 200 EUR gespart haben. 2.500 EUR ist ja nun nicht die Welt.

LG Ilona

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25000 ...

Antwort von heidi am 16.02.2006, 12:54 Uhr

leider reichen da keinerlei freibeträge mehr...

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Re: 25000 ...

Antwort von horrend am 16.02.2006, 13:23 Uhr

oh. Sorry, da habe ich die kleine Null am Ende mal einfach ignoriert. Tja. Da siehts natürlich schon ein bisschen anders aus. Ist das Amt schon darauf zu sprechen gekommen? Ist natürlich dumm, wenn ich Freistellungsaufträge unterschreibe, möchte ich auch wissen, wofür und was es damit auf sich hat. Dürfte schwer sein, dem Amt nachzuweisen, dass man dies nicht gewusst hat.... Aber Haft? Das glaube ich nicht. Wie alt ist die betreffende Person? Vielleicht kann auch das Amt eine bestimmte Naivität und Unkenntnis in diesem Fall annehmen...

LG Ilona

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Re: 25000 ...

Antwort von Maximum am 16.02.2006, 13:48 Uhr

Da wird es keine Anzeige oder so geben.Das Amt prüft die Unterlagen und lässt den entsprechenden Betrag einfliesen.Und dann kommt eine Aufforderung zur Rückzahlung für überbezahlte Leistungen.Wwenn deine Bekannte den Betrag dann ordnungsgemäß zurückzahlt gibts garnix.Meine Freundin hatte sowas auch schon in Form von Wohngeldzuschuss.Dann hat sie diesen Teil zurück gegeben und ende.

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Re: 25000 ...

Antwort von horrend am 16.02.2006, 13:54 Uhr

Naja, so sicher wäre ich mir da nicht, ob nicht noch was nachkommt. Aus Amtssicht könnte schon ein Straftatbestand in Form von Betrug oder versuchtem Betrug vorliegen. Heutzutage ist schon folgendes Betrug: Eine Bekannte von mir hat monatlich (drei Monate lang) ca. 150,00 EUR zuviel ALG II erhalten, weil DER BEARBEITER einen Fehler gemacht hat. Jetzt wird das Geld zurückverlangt. Soweit, so gut und gerecht. ABER: Das Amt will ihr jetzt ZUR STRAFE den Satz zukünftig um 30 % kürzen (Wohlgemerkt ZUSÄTZLICH zur Rückzahlung des zuviel gezahlten Betrages), weil sie ja den Fehler hätte BEMERKEN MÜSSEN. Soviel dazu....

LG

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@horrend

Antwort von fusel am 16.02.2006, 14:00 Uhr

Hi,

ich hoffe deine Freundin hat Widerspruch eingelegt. Ich hatte im 1.Jahr mit Sohn dasselbe Problem: Die Tussi hatte vergessen das Wohngeld zu berücksichtigen, obwohl ich ihr 2x die Unterlagen vorgelegt hatte.
Ich bekam eine Aufforderung zur Rücksahlung die ich auch getätigt habe, nachdem ich wieder mit Arbeiten angefangen habe.

ABER!!!! ich hätte die garnicht leisten müßte, da der Fehler beim Amt liegt. Hätte ich Eierkopf nur Widerspruch innerhalb der 4-Wochenfrist eingelegt. Keine Wunder das der Bearbeiter so großzügig war...
Ich empfehle da immer das www.tacheles-sozialhilfe.de - Forum. Vielleicht ist noch was zu retten, damit sie wenigstens diese Strafe nicht bekommt.
Kann nicht angehen das ein Empfänger die Bescheide wie ein Profi durchforsten muß.

LG

fusel

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Tacheles taugt nur bedingt...

Antwort von Ralph am 16.02.2006, 14:38 Uhr

... die sind viel zu sehr auf Krawall gebürstet und schießen oft über das Ziel hinaus.

Habe mich dort vor einiger Zeit kurz umgesehen. Sorry, wenn man sich das da so durchliest, dann sind wir Sachbearbeiter den ganzen langen lieben Tag nur damit beschäftigt, den Leuten jeden Cent aus der Tasche abzugreifen, möglichst noch mit illegalen Schritten!! Tststs...

Tacheles kann eventuell möglicherweise unter Umständen vielleicht hilfreich sein, ich persönlich würde das aber nur mit gaaaaanz langen Fingern anfassen. :-)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Tacheles taugt nur bedingt...

Antwort von horrend am 16.02.2006, 15:16 Uhr

Tja, eben diese "extremen" Foren; guckt man ins Alleinerziehendenforum, schauts extrem aus (was die Meinung gegenüber den Vätern angeht), auf der anderen Seite aber zum Beispiel im "Pappa-Forum", da stehen einem die Haare zu Berge, wie dort über die "Exen" hergezogen wird (im übrigen wesentlich aggressiver und feindseliger als in Alleinerziehendenforen). Je, nachdem, wovon man grad betroffen ist, da wird dann auch mal übers Ziel hinausgeschossen. In den Sozialhilfeforen sind eben die "Fallmanager" oft die bösen Buben oder Mädels...;)). Besser als tacheles finde ich aber für Arbeitssuchende noch das Erwerbslosenforum.de, obwohl die grad intern am zanken sind, was auch nicht grad besonders gut ist....

Aber jetzt zum Thema, ja klar, meine Freundin will Widerspruch einlegen, da das eigentlich ganz klar nicht gehen kann...

LG Ilona

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wie kann die oma ein konto auf eine andere person eröffnen??

Antwort von pittiplatsch80 am 16.02.2006, 16:29 Uhr

das geht gar nicht.
minderjährig dürfte die person ja nicht sein,oder?

wie kann man irgendwas unterschreiben,verstehe ich nicht.
der freistellungsauftrag muss doch vom kontoinhaber utnerschrieben werden?? also hat sie das konto doch eröffnet u. dann vergessen oder was?? und oma zahlt ein???

würde erstmal genau die lage klären.

lg pitti

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