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Geschrieben von mirage am 26.04.2014, 20:55 Uhr

Widerspruch einlegen

Widerspruch gegen was?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt die Vorsorgeuntersuchung erst ab dem 50. bzw. 55. Lebensjahr.

Ich bzw. wir haben nur Anspruch auf ein Gespräch mit einem Humangenetiker.

Erkranke ich aber heute an Darmkrebs zahlt die Techniker die OP, den Krankenhausaufenthalt, evtl. Reha usw.
Ist doch totaler Schwachsinn.

 
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