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Geschrieben von ohno am 24.04.2014, 16:22 Uhr

Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist

Vllt kennt sich ja jemand aus ;-)

Unsere Wohnung wird demnächst gekündigt. Der Vermieter hat eine Kündigungsfrist von 9 Monaten (in unserem Fall).

Aber sind auch wir als Mieter an diese langatmige Frist gebunden? D.h., sollten wir nach zB 3 Monaten schon ein anderes Heim gefunden haben, sind wir dann für die verbleibenden 6 Monate weiter zahlungspflichtig?

VG ohno!

 
3 Antworten:

Re: Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist

Antwort von mondstaub am 24.04.2014, 17:14 Uhr

Wenn ich auf dem neuesten Stand bin, gilt auch für langjährige Mieter nur die 3monatige Kündigungsfrist, wenn nichts anderes im Vertrag steht. Ich denke nicht,dass ihr die 9 Monate zahlen müsst.

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Re: Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist

Antwort von jamelek am 24.04.2014, 23:44 Uhr

Mondstaub hat Recht. Das BGB besagt eine Kündigngsfrist von 3 Monaten höchstens, dieses Gesetz ist unabdingbar. Die Frist in eurem Mietvertrag ist nichtig.

Ihr könnt also ganz locker und ganz sicher mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum 1. kündigen.

LG jamelek

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...sofern....

Antwort von desireekk am 25.04.2014, 8:57 Uhr

...sofern....

die Kündigungsfrist nicht als Individualvereinbarung im Mietvertrag steht.

Wenn es teil des degruckten Textes ist: 3 Monate

Wenn individuell reingeschrieben: immer noch die alten Fristen.

VG

Désirée

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