Geschrieben von ohno am 24.04.2014, 16:22 Uhr |
Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist
Vllt kennt sich ja jemand aus ;-)
Unsere Wohnung wird demnächst gekündigt. Der Vermieter hat eine Kündigungsfrist von 9 Monaten (in unserem Fall).
Aber sind auch wir als Mieter an diese langatmige Frist gebunden? D.h., sollten wir nach zB 3 Monaten schon ein anderes Heim gefunden haben, sind wir dann für die verbleibenden 6 Monate weiter zahlungspflichtig?
VG ohno!
Re: Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist
Antwort von mondstaub am 24.04.2014, 17:14 Uhr
Wenn ich auf dem neuesten Stand bin, gilt auch für langjährige Mieter nur die 3monatige Kündigungsfrist, wenn nichts anderes im Vertrag steht. Ich denke nicht,dass ihr die 9 Monate zahlen müsst.
Re: Mietrecht - Frage wg. Einhaltung Kündigungsfrist
Antwort von jamelek am 24.04.2014, 23:44 Uhr
Mondstaub hat Recht. Das BGB besagt eine Kündigngsfrist von 3 Monaten höchstens, dieses Gesetz ist unabdingbar. Die Frist in eurem Mietvertrag ist nichtig.
Ihr könnt also ganz locker und ganz sicher mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum 1. kündigen.
LG jamelek
...sofern....
Antwort von desireekk am 25.04.2014, 8:57 Uhr
...sofern....
die Kündigungsfrist nicht als Individualvereinbarung im Mietvertrag steht.
Wenn es teil des degruckten Textes ist: 3 Monate
Wenn individuell reingeschrieben: immer noch die alten Fristen.
VG
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