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Geschrieben von deischuhzu am 13.07.2011, 19:15 Uhr

Wichtige Frage - Mietzahlung - ich brauche eure Meinung/Rat/Erfahrungen - bitte!

wenn das Konto noch existiert, ist ihm das Geld zugegangen, wenn das Konto aufgelöst wurde, was man ja normalerweise macht bei einer Pfändung, kommt das Geld an euch zurück.

Sobald das Geld in den Empfängerbereich gelangt ist, ist es nicht mehr euer Problem. Schließlich ist der unberechtigte Geldempfänger zur Erstattung verpflichtet und hier handelt es sich ja um euren Vermieter. Lasst euch die Zahlung von den Eltern belegen und gut ist.

 
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