Geschrieben von psb am 15.04.2007, 12:30 Uhr |
wenn schon, dann genau:
...
"Heikel könnten Sachgeschenke wie wertvolle Gold- oder Diamantketten sein. Der Schmock könnte sogar als Vermögen angerechnet werden und müsste eventuell sogar verkauft werden.
Verwendungszweck nicht vergessen
Ernst riet Betroffenen, Geldgeschenke zweckgebunden zu deklarieren, damit sie nicht weggenommen werden. So sollte auf der Überweisung ein Anlass stehen, zum Beispiel Konfirmation oder Kommunion, und der Name des Kindes. Außerdem solle der Verwendungszweck darauf vermerkt werden, wie etwa Computer, Sprachkurs oder Führerschein."
also wo ist das problem? mal davon abgesehen, dass die meisten geldgeschenke eh in einem umschlag überreicht werden, überweisungen sind eher die ausnahme. und geschenke, die unter umständen verkauft werden müssen, müssen auch schon einen hohen wert haben, obendrein darf der verlust beim verkauf nicht zu hoch sein, sonst muss nicht verkauft werden. komisch, wenn man ALLE infos hat, wirkt das gar nich mehr sooo grausam oder?
lg
petra
- WEISSER SONNTAG - Twins2002 15.04.07, 11:24
- wenn schon, dann genau: - psb 15.04.07, 12:30
- Re: wenn schon, dann genau: - PatriciaKelly 15.04.07, 13:23
- Re: wenn schon, dann genau: - greta71 15.04.07, 13:39
- Re: wenn schon, dann genau: - dieElle 15.04.07, 13:43
- selbst geldgeschenke sind ja sicher, - psb 15.04.07, 13:48
- sorry, aber dieser link... - psb 15.04.07, 13:56
- Re: sorry, aber dieser link... - Hilke+Tabea 15.04.07, 15:11
- Re: wenn schon, dann genau: - dieElle 15.04.07, 13:43
- Re: wenn schon, dann genau: - greta71 15.04.07, 13:39
- Re: wenn schon, dann genau: - PatriciaKelly 15.04.07, 13:23
- wenn schon, dann genau: - psb 15.04.07, 12:30
Wo am besten die Flaterate ?????
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No comment
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