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Geschrieben von psb am 15.04.2007, 12:30 Uhr

wenn schon, dann genau:

...
"Heikel könnten Sachgeschenke wie wertvolle Gold- oder Diamantketten sein. Der Schmock könnte sogar als Vermögen angerechnet werden und müsste eventuell sogar verkauft werden.

Verwendungszweck nicht vergessen

Ernst riet Betroffenen, Geldgeschenke zweckgebunden zu deklarieren, damit sie nicht weggenommen werden. So sollte auf der Überweisung ein Anlass stehen, zum Beispiel Konfirmation oder Kommunion, und der Name des Kindes. Außerdem solle der Verwendungszweck darauf vermerkt werden, wie etwa Computer, Sprachkurs oder Führerschein."

also wo ist das problem? mal davon abgesehen, dass die meisten geldgeschenke eh in einem umschlag überreicht werden, überweisungen sind eher die ausnahme. und geschenke, die unter umständen verkauft werden müssen, müssen auch schon einen hohen wert haben, obendrein darf der verlust beim verkauf nicht zu hoch sein, sonst muss nicht verkauft werden. komisch, wenn man ALLE infos hat, wirkt das gar nich mehr sooo grausam oder?

lg
petra

 
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