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Geschrieben von frühlingssonne am 13.04.2007, 11:24 Uhr

Brauche dringend Hilfe

Hallo,
vielen Dank das ich hier schreiben darf und ich hoffe das man uns helfen kann.Leider wird es etwas lang und ich hoffe das ich es nicht zu verwirrt geschrieben habe.
Es geht um meine Schwester. Vor 10 Jahren hat ihr damaliger Schwager ihrem Mann und ihr 35.000DM geschenkt. Es war nie eine Rede von einer Rückzahlung oder sonstiges, es exestiert auch kein Darlehnsvertrag. Auf den Überweisungsträger als Verwendungszweck wurde vom Schwager allerdings Darlehen geschrieben. Der Betrag wurde auf das Konto meiner Schwester überwiesen - ihr Mann hatte aber auch Verfügungsvollmacht über dieses Konto. Das Geld haben sie für den Kauf einer gemeinsamen Wohnung ( Notarkosten etc) benötigt. Inzwischen ist meiner Schwester geschieden und beide also meine Schwester und mein Schwager haben sich arrangiert. Meine Schwester trägt weiterhin die Schulden und zahlt diese ab- die Wohnung ist als Zukunftexistenz für die kleine Tochter gedacht. Nun läßt sich der Exschwager auch scheiden- nur ist seine (Noch)Ehefrau eine Freundin meiner Schwester. Letztes Wochenende kam es zu einen Eklat: Die Tochter meiner Schwester war am Ostersamstag bei der Mutter ihres Exmannes. Diese hat die kleine Tochter mit zum Onkel genommen. Dort wurde sie von Oma und Onkel derart in die Zange genommen und mit Fragen bombadiert und über die ( NOch)frau ausgefragt.Die Kleine ( 9Jahre) brach völlig unter Tränen zusammenbrach und rief hinterher ihre Mutter völlig aufgelöst an. Diese setzte sich mit ihrem Exmann in Verbindung der sofort handelte und die Kleine aus der Wohnung holte. Kurze Zeit später wurde meine Schwester von ihren Schwager angerufen und konnte sich folgenden Wortlaut anhören: Er hätte als Onkel alle Recht dieser Welt seine Nichte auszufragen. Sie würde schon sehen was sie davon hätte das sie sich gegen ihn gestellt hätte. Das würde sie schon zu spüren bekommen- wenn auch nicht von ihm persönlich aber sie würde es noch bitter bereuen. Nun hat sie gestern einen Einschreibebrief bekommen in dem er das Darlehen kündigt. Nur es gibt kein Darlehen- es war immer von einer Schenkung die Rede und es gibt auch keinen Vertrag. Wie geht es jetzt weiter?Muß meine Schwester den Betrag bezahlen? Und wenn ja alleine oder hängt ihr Mann auch dadrin? Wenn sie die noch nicht abbezahlte Wohnung verkaufen würde käme sie noch mit mehr Schulden raus...Meiner Schwester bleibt nach Abzug aller Kosten nur noch 250€ für sich und ihrer Tochter zum Leben- wie geht es weiter. Bitte, bitte kann uns einer weiterhelfen. Im übrigen sagt ihr Exmann das er gegen seinen Bruder nichts machen kann!
1000Dank im vorraus

 
23 Antworten:

Re: Ähmmm wie 35.000 DM geschenkt - wer macht sowas???

Antwort von mini99 am 13.04.2007, 12:05 Uhr

Hallo!
Mir kommt das schon komisch vor.
1. wer schenkt einfach so 35.000 Mark her und
2. wer glaubt wirklich, dass das Geld nicht zurückgezahlt werden muß?

Naja, wie auch immer, ohne Beleg wird da ev. nicht viel zu machen sein, aber wenn eine Überweisung von seinem Konto auf ihr Konto aufscheint, wird er es vielleicht einklagen können? Ich weiß auch nicht, deine Schwester sollte sich dringend an einen Anwalt wenden, weil da geht es um sehr viel Geld und dass muß schon mit rechten Dingen zugehen.
LG

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Re: Ähmmm wie 35.000 DM geschenkt - wer macht sowas???

Antwort von frühlingssonne am 13.04.2007, 12:24 Uhr

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Es war wirklich immer die Rede von einer Schenkung. Der Bruder vom Exmann meiner Schwester stand finanziell immer gut da und hat den beiden immer unter die Arme gegriffen. Den Beiden wurde auch der komplette Laminatboden von seinen Eltern bezahlt. Ich will damit sagen das ihnen immer irgendwie geholfen wurde. Ich wollte nur wissen ob ohne Darlehnsvertrag eine Summe als Darlehen ausgelegt werden kann.
Lg

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Re: Ähmmm wie 35.000 DM geschenkt - wer macht sowas???

Antwort von Sonja31 am 13.04.2007, 12:36 Uhr

Wenn kein Vertrag besteht ist der Schwager wohl in der Beweispflicht.
Also muss er beweisen, dass es ein Darlehen war. Evtl. durch Zeugen oder so.
Klingt für mich fast so, als müssten die es nicht zurückzahlen.

LG

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Re: Selbst wenn es eine Schenkung ist,....

Antwort von mama_sa am 13.04.2007, 12:37 Uhr

kann die soweit ich weiß, auch zurück verlangt werden!
Ich würde mich auch mit einem Anwalt in Verbindung setzen!

LG Sandra

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Re: Selbst wenn es eine Schenkung ist,....

Antwort von dieElle am 13.04.2007, 12:52 Uhr

Schenkungen könne rückgängig gemacht werden, wie mama_sa schon schrieb. Ich glaube aber, dass auch dies eine entsprechende Schriftform (wie auch beim Darlehen, da muß man einen Darlehensvertrag aufsetzten) voraussetzt. Ihr solltet Euch in der Tat an einen Anwalt wenden. Denn nur der kann Euch wirklich eine verbindliche Antwort auf Eure Fragen geben und Euch ggf. unterstützen, da der ehemalige Geldgeber mit Sicherheit auch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wird!

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Re: Selbst wenn es eine Schenkung ist,....

Antwort von frühlingssonne am 13.04.2007, 12:53 Uhr

Vielen Dank für die lieben Beiträge. Meine Schwester wird auch zum Anwalt gehen- wollte sie nur jetzt vorab etwas beruhigen können. Sie ist da momentan ziemlich runter mit den Nerven. Eine Schenkung kann nur unter ganz gravierenden Umständen zurück verlangt werden.Das habe ich schon über google gefunden. Ich finde nur nichts darüber ob jemand eine Schenkung als Darlehen deklarieren kann ohne das es einen Darlehnsvertrag gibt der unterzeichnet wurde. Und es ist ja offensichtlich das der Schwager einen blöden Rachefeldzug gestartet hat- und das nur weil meine Schwester nicht zulassen will das er ihre Tochter ausfragt etc...
Traurig was es doch für böse Menschen gibt.
Vielen Dank und Lg

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Nein, Sonja eher umgekehrt...

Antwort von wilma68 am 13.04.2007, 13:01 Uhr

Hi,

die Überweisung trug doch Vermerk "Darlehen"! Es muss kein schriftlicher Vertrag vorliegen, denn auch mündliche Vereinbarungen gelten als Vertrag, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden (beiderseite Willenserklärungen durch Angebot und Annahme desselben)...

Ich denke, dass die Situation nicht so einfach für die Schwester ist, denn sie hat das Geld mit der Bezeichnung "Darlehen" angenommen!!! Soweit kein anders lautendes Schriftstück oder Zeugenaussagen, die das Gegenteil belegen können, existieren... gilt die vermeintliche Schenkung wohl als Darlehen. Und da es nicht selten ist, unter Verwandten zinslose Darlehen zu gewähren... Ich könnt mir denken, dass genau diese Bezeichnung gewählt wurde, um die Schenkungssteuer zu umgehen... wie hoch sie damals war, weiß ich nicht, aber 35.000,-€ dürfte in diesem Falle doch deutlich steuerpflichtig gewesen sein! Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht... Also bevor auch noch Steuerhinterziehung dazu kommt...

Wie man's macht... es ist immer irgendwann verkehrt, wenn man das Gesetz umgehen will... der Boomerang kommt zurück.

LG, W

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Re: Nein, Sonja eher umgekehrt...

Antwort von frühlingssonne am 13.04.2007, 13:07 Uhr

Wie auch immer, ich wäre bei dem Verwendungszweck auch "hellhörig" geworden.Doch meine Schwester hat sich dabei nichts gedacht ( ihr Mann ja auch nichts) Ich glaube nicht das meine Schwester irgendetwas umgehen wollte ( ich weiß auch nicht wasdas mit der Schnekungssteuer etc auf sich hat) Meine Schwester ist wirklich ein grundehrlicher Mensch und hat wirklich nicht versucht irgendetwas zu umgehen. Es kann aber gut as möglich sein das der Geber diesen Verwendungszweck extra so ausgewählt hat um irgendetwas zu umgehen. Ach es ist alles verwirrend und ich finde es einfach nur gemein. Trotzdem vielen, vielen Dank und sonnige Grüße

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Schenkungen rückgängig machen

Antwort von Schwoba-Papa am 13.04.2007, 13:33 Uhr

geht m. Wissens nur bei grobem Undank, arglistiger Täuschung oder ähnlichem.

Nicht wegen "ich habs mir anderst überlegt".

Ich würde das anwaltlich klären lassen oder dieser Person das Geld zurückzahlen und wenn es mich das letzte Hemd kostet, wer will schon von so einem was geschenkt !

Grüßle

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Re: Brauche dringend Hilfe

Antwort von jovi66 am 13.04.2007, 13:33 Uhr

Ich denke das ist so vertrackt, das da ohne Anwalt wohl gar nix geht.
Vielleicht sind ja juristen hier im Forum.
lG Johanna

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Re: Brauche dringend Hilfe

Antwort von ninas59 am 13.04.2007, 14:35 Uhr

Um ehrlich zu sein, sehe ich auch mit Anwalt keine Chancen, ausser dass mehr Geld zum Fenster rausgeworfen wird.

Jede Schenkung muss ab einem bestimmten Betrag versteuert werden. Wenn es sich damals um eine Schenkung handelt habt ihr die Steuern hinterzogen. Auch das kann nicht allzu lustig werden.

Leider sehe ich bei der "Schenkung" keine Chance, da ihr keine Beweise oder Belege einer Schenkung habt. Es handelt sich offiziell laut Beleg um ein Darlehn. Am besten versucht deine Schwester mit ihrem Mann zusammen einen Rückzahlungsmodus zu finden. Oder sie geht gleich zur Schuldnerberatung.

Deine Schwester sollte lernen nicht allzu vertrauenseelig zu sein. So ohne weiteres bekommt keiner 35000 Euro geschenkt ohne sich in irgendeine Art Abhängigkeit zu begeben.

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Re: Brauche dringend Hilfe

Antwort von frühlingssonne am 13.04.2007, 15:12 Uhr

Hallo,
es stimmt auch mir wurde im Leben nie etwas geschenkt und alles was ich mit meinen Lebenspartner habe, haben wir uns immer ganz alleine aufgebaut. Es handelt sich zwar hier um 35.000DM also ca 18.000€ aber auch das ist eine große Summe. Das mit der Schenkungssteuer wußte ich nicht-wie gesagt habe mich noch nie mit so etwas auseinander gesetzt und wußte auch nicht das man somit Steurn hinterziehen kann indem man eine Schenkung als Darlehen deklariert. Da das Geld auf das Konto meiner Schwester gelaufen ist wo ihr Exmann nur eine Vollmacht drüber hatte will der Exschwager auch nur das Geld von ihr sehen. Sie wird schlimmstenfalls ihre Wohnung aufgeben müssen, da wenn sie einen Offenbahrungseid ablegen müßte würden ihr mit Sicherheit der laufende Kredit für die Wohnung gekündigt werden. Sie würde mit Schulden und nichts als Schulden dabei herausgehen. Einfach nur unfaßbar für mich was es für Menschen gibt.... Es tut mir leid das ich hier so herumjammere. Es tut aber gut auch andere Meinungen zu sehen- denn manchmal sieht man vor lauter WAld die Bäume nicht. Es tut mir nur so wahnsinnig leid für meine Schwester die alles daran getan die Wohnung seid 4 Jahren allein zu halten- für sich und ihre Tochter. Und nun das...
Nochmals 1000Dank und wenn ich darf würde ich gern öfters hier mal schreiben ( bin seid Jahren eine ganz stille aber begeisterte Leserin)
Lg

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Re: Brauche dringend Hilfe

Antwort von ninas59 am 13.04.2007, 15:31 Uhr

Achso, dann solltest du mal über die Verjährungsfristen erkundigen. :-) Viel Glück

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Re: Brauche dringend Hilfe

Antwort von beccile am 13.04.2007, 17:38 Uhr

hi

wir hatten etwas ähnliches auch schon mal.. da ging es um eine kleinere summe und kinder wurden nicht mit reingezogen.
mein mann war damals beim anwalt und der sagte, so lange kein schriftstück sxistiert, kann der darlehnsgeber dir gar nichts. es ist völlig wurscht, was auf dem überweisungsträger stand, du kannst ja auch deinem chef nen euro überweisen und draufschreiben 'für sexuelle gefälligkeiten' - so what, dewegen hast du keine ansprüche darauf*fg*

grüsse
nicky

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Das stimmt so nicht!!!

Antwort von wilma68 am 13.04.2007, 18:00 Uhr

Denn ein Vertrag bedarf keiner Schriftform... die vereinfacht die Deutung nur.

Die Empfängerin hat mit der Annahme des Geldes den geschlossenen "Vertrag" akzeptiert. Sie hat nur eine Chance, wenn sie einen Irrtum ihrerseits geltend machen kann... Diese Vereinbarung fand ja sogar noch vor Basel II (Januar 2001) statt...

Lies dazu bitte die vereinfachte Erläuterung:

http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/zivr/1790

Es will ja niemand @frühlingssonne entmutigen, aber ihr falsche Hoffnungen zu machen bei einem solch verzwickten Fall, finde ich mehr als fahrlässig... Da gehört ein vernünftiger Anwalt eingeschaltet, der sich mit Erb- und Schenkungsrecht richtig auskennt, und sie muss sich der Tatsache bewusst sein, dass der nette Schwager leider keine schlechten Karten hat. Einen Feld-, Wald- und Wiesenanwalt würde ich nicht zu Rate ziehen, sonst geht die Sache verloren!

Also, @frühlingssonne... kümmert euch bitte gleich Montag um einen Spezialisten, bitte!

Lg, W

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Re: Das stimmt so nicht!!!

Antwort von frühlingssonne am 13.04.2007, 19:12 Uhr

Hallo Wilma, ich hoffe ich darf dich so anreden. Es tut gut auch andere Blickwinkel zusehen und ich sehe es genauso das meine Schwester dort, wenn überhaupt, nur mit einen guten anwalt heraus kommt. Es ist halt nur so unfähr- die Schenkung geschah vor ca. 10Jahren. Getrennt hat sich meine Schwester von ihrem Mann vor ca 4 Jahren und geschieden sind sie nun schon 2 Jahre. Und jetzt soll sie dafür was ja eigentlich zu Zeiten der Ehe war alleine gerade stehen. Und im Grunde genommen alles auch auf Rücken des Kindes. Die Kleine bekommt ja doch mit das etwas nicht stimmt usw. Das ist doch einfach nur häßlich...
Nochmals vielen Dank und ich werde meine Schwester dazu bringen gleich Montag zum Anwalt zugehen. Ich werde hier dann wieder posten und euch auf den laufenden halten. Entschuldigt bitte die 1000und1 Fehler- bin einfach noch zu aufgeregt
Lg

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Re: Das stimmt so nicht!!!

Antwort von frühlingssonne am 13.04.2007, 19:13 Uhr

...natürlich sollte das unfair heißen-tztz bin wirklich icht ganz da-sorry

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@frühlingssonne

Antwort von wilma68 am 13.04.2007, 20:04 Uhr

Hi,

macht euch nicht verrückt! Aber nehmt die Sache ernst... gerade dann, wenn man konzentriert und ernsthaft mit solchen linken Vögeln wie dem Schwager umgeht, kann man sie nicht unterschätzen und erhöht die eigenen Chancen... *ggg*

Wenn deine Schwester einen guten Anwalt gesprochen haben wird und ihm die korrekten Unterlagen vorlegen kann, dann wird schon etwas davon. Selbst, wenn sie die ganze Summe zurück zahlen müsste - was ich nicht glaube, da ja wahrscheinlich die Hälfte von ihrem Exmann getragen werden müsste, wenn der "Irrtum" nicht greifen kann - es gibt immer Mittel und Wege. Der Anwalt wird schon helfen können...

Kopf hoch, W

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Ist das nicht längst verjährt???

Antwort von Marie24 am 13.04.2007, 22:21 Uhr

Die Schenkung bzw das angebliche Darlehen oder wie auch immer, liegt 10 Jahre zurück?
Da darf sich deine Schwester aber gute Hoffnungen machen, dass die Sache verjährt ist.
Ich würde mich da auch bei einem Anwalt schlau machen.
Proffesionelle Auskunft von Anwälten gibt es auch günstig im Internet! Würd ich mal danach googeln.

LG, Marie

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Re: Ist das nicht längst verjährt???

Antwort von ElaS am 13.04.2007, 22:50 Uhr

Ich glaube im privaten Bereich sind die Verjährungfristen doch auf 30 Jahre festgelegt... ?

Gruß
Ela

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Die 10 Jahre beziehen sich auf die Anrechnung,...

Antwort von wilma68 am 13.04.2007, 22:56 Uhr

... verjähren würden Steuerdelikte erst nach 30 Jahren und Darlehen haben ja bekanntermaßen öfter einmal längere Laufzeiten als 10 Jahre... Bring' die Gesetzgeber man auf keine Ideen... *ggg* wer kann schon ein Haus innerhalb von 10 Jahren abbezahlen...

Lg, W

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Re: Problem Schenkungssteuer

Antwort von Leena am 14.04.2007, 14:51 Uhr

Was das Thema "Schenkungssteuer" betrifft - bei einer Schenkung an den Bruder und dessen Frau greift normalerweise für den Bruder ein Freibetrag von rd. 10.300 EUR, für die Schwägerin von rd. 5.200 EUR, insgesamt also rd. 15.500 EUR.

Rechnet man die 35.000 DM in EUR um, gibt das irgendetwas von knapp 18.000 EUR, also etwas mehr als den Freibetrag, das Ganze wäre also mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit schenkungssteuerpflichtig. (Auch wenn das vielen Leuten nicht bewusst ist, dass sie bei Schenkungen ggf. steuerpflichtig sind!)

Allerdings kann es sich eventuell auch um eine sog. "mittelbare Grundstücksschenkung" gehandelt haben, wenn die Schenkung gegeben wurde, um damit eine ganz konkrete Eigentumswohnung zu erwerben, und dann würde im Rahmen der Schenkungssteuer nur der Anteil am Grundstückswert angesetzt, der dem geschenkten Geld prozentual entspricht... wäre also wahrscheinlich dann wieder nicht schenkungssteuerpflichtig. Komplizierte Geschichte!

Ansonsten gebe ich grundsätzlich Wilma recht - auch wenn ich mir nicht sicher bin, ob bei Darlehensverträgen nicht eventuell Schriftform vorgeschrieben wäre (§ 492 BGB?), oder ob die Regelung vor 10 Jahren nicht noch anders aussah, bzw. ob Fehler wie Nichtbeachten einer eventuell vorgeschriebenen Schriftform nicht auch in irgendeiner Weise "geheilt" werden können... Der einzige, der hier gescheit helfen kann, ist wohl wirklich ein guter Anwalt!

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DAS stimmt nicht: Darlehensvertrag ERFORDERT Schriftform!

Antwort von jewelzz am 16.04.2007, 12:32 Uhr

siehe §492 (1) BGB!

LG...

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