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Geschrieben von Schru am 27.12.2014, 14:20 Uhr

Wenn Du auf jeden Fall einen Betrug siehst, dann war ja Deine Eingangsfrage

unnötig :-) Ich dachte Du wolltest Meinungen zu der Rechtslage hören.
Wenn Du den Tatbestand nach § 263 StGB erfüllt siehst, musst du Entsprechend Strafanzeige stellen...vielleicht genügt auch schon die Drohung dem VK gegenüber

 
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