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Geschrieben von Schru am 27.12.2014, 12:53 Uhr

ic hsehe da zunächstnur die Nichterfüllung des Vertrags,den ihr abgeschlossen habt.

M.E. gehört zum Betrug der Vorsatz, falsche Tatsachen vorzuspiegeln um sich einen Vorteil zu verschaffen, dazu.
Das sehe ich hier ( noch) nicht gegeeben. hier geht es in erster Linie um den Umfang der gekauften Ware und und die Frage, ob du den Ständer dazugekauft hast. Stand er in der Beschreibung dabei, bzw. stand dabei " so wie auf dem Bild" ? Dann kannst Du die Herausgabe,bzw. die Erfüllung des Vertrages verlangen, im schlimmsten Fall per Anwalt.
Ist aber nur meine Gesundes-halbwissen-Meinung:-))

 
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