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Geschrieben von Petra28 am 27.11.2014, 8:39 Uhr

Wahrscheinlich wird Deine Anwältin

eine erneute Aufforderung schicken, alle Belege binnen einer Frist vollständig vorzulegen, eventuell mit dem freundlichen Hinweis auf §1605 BGB und dem weiteren Hinweis, dass der Anspruch ansonsten gerichtlich durchgesetzt werden wird.

 
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