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Geschrieben von Julie am 26.11.2014, 21:52 Uhr

@Luna: kommt drauf an

Ich bin Beamtin und meine Gehaltsabrechnung weist auch immer die Jahressummen aus.
Wir bekommen aber auch schon seit langem nicht mehr jeden Monat eine Abrechnung, sondern nur noch, wenn sich was ändert - und natürlich im Dezember.
Da Beamte ihr Gehalt aber auch immer im Voraus bekommen, können Änderungen immer erst nachträglich berücksichtigt werden. Die Hochzeit oder die Geburt eines Kindes im November kann also frühestens im Dezember (dann natürlich rückwirkend) berücksichtigt werden, manchmal auch erst im Januar (bei uns ist um den 20. Herum immer Eingabeschluss).

 
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