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Geschrieben von Clivi8 am 27.11.2014, 21:58 Uhr

Nochmal Einkommen berechnen

Man kann gerichtlich vorgehen, wenn die Auskunft nicht vollständig und unter Belegführung erteilt wurde, man muss einen Auskunftsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. Die Verfahrenskosten sind in der Regel vom Unterliegenden (bestenfalls vom Kindesvater) zu tragen. Anwälte setzen aber in der Regel vor dem Gerichtsweg noch einmal eine Nachfrist zur Auskunftserteilung in vollständiger Form, wenn dann immer noch nicht alles lückenlos dargelegt wird, ist der Gerichtsweg zu empfehlen.

 
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