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Geschrieben von shinead am 13.06.2014, 9:19 Uhr

Vor allem geht das nur.....

Der gemeinsame Anwalt "besorgt" ggf. auf dem kleinen Dienstweg für den Scheidungstermin einen zweiten Anwalt, damit beide vertreten sind. Das ist das kleinere Problem.

Wichtig ist, dass sich die Parteien über den Rechtsmittelverzicht einig sind, denn einseitig funktioniert das natürlich gar nicht.

 
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