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Geschrieben von Jeckyll am 13.06.2014, 9:08 Uhr

ich glaube nicht dass das Standesamt das macht

Man kann die Scheidung zwar am Tag des Gerichts rechtswirksam machen wenn beide Partner einen Anwalt haben und dies so wünschen. Aber bis einem das Urteil zugeschickt wird dauert es Minimum drei vier Tage. Und ohne den wisch läuft gar nix.

Außerdem kann es gut sein dass der Scheidungtermin sehr kurzfristig verschoben wird weil jemand krank wird oder so. Bei mir zwei mal.

Also ich glaube nicht dass man so kurz nach der gerichtlichen Scheidung eine Ehe "beantragen" kann, geschweige denn heiraten.

Jeckyll

 
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