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Geschrieben von Mehtab am 29.08.2017, 16:15 Uhr

Vermietung mit Wohnberechtigungsschein

Du musst alles selbst prüfen und dann überlegen, ob das gut gehen kann, d. h., ob die neue Mieterin in der Lage und bereit ist, die Miete zu bezahlen. Wenn sie irgendetwas nicht bezahlen kann, dann ist das ganz schnell auch dein Problem, weil, wie oben schon geschrieben, die öffentliche Hand nicht für Kosten jeder Art und Höhe aufkommen wird, selbst wenn die Mieterin grundsätzlich soziale Hilfen bekommt.

 
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