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Geschrieben von Caot am 29.08.2017, 13:07 Uhr

sauber trennen ....

Einen Wohnberechtigungsschein bedeutet, dass man eine geförderte Wohnung einziehen darf. In der Regel bekommen Menschen mit geringem Einkommen, gestaffelt natürlich, einen Wohnberechtigungsschein. Damit kann man sich eine geförderte Wohnung suchen oder eben in eine ganz normale Wohnung ziehen, das hängt immer davon ab was die Miete insgesamt kostet.

Als ganz normaler Vermieter, der keine Wohnung im preisgebundenen Sektor vermieten muss, interessiert dich das eigentlich wenig. Du möchtest ja eine bestimmte Miete und die muss der Mieter, egal wer einzieht, bezahlen können. Die Bonität überprüfst du anhand des Einkommensnachweises. Dann schaut man ob der Interessent sich die Miete leisten kann.

Menschen die eine Wohnberechtigungsschein bekommen, müssen nicht automatisch vom Amt leben. In meiner Studienzeit hatte ich auch einen Wohnberechtigungsschein. Vom Amt war ich ganz weit weg.

Wenn du also vermieten möchtest, dann prüft einfach ganz normal, wie immer, die Bonität des Interessenten.

 
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