Geschrieben von tabeamutti am 29.08.2017, 14:05 Uhr |
sauber trennen ....
Hallo,
meine Großeltern haben (1950 od. so) mit öffentlichen Geldern gebaut und die Mieter mussten dann einen WBS haben. Da geht es unter anderem um die QM der Wohnung, einer einzelnen Person stehen weniger zu als 2 od. mehr, die Miete ist gebunden (wie hoch weiß ich nicht).
Machmal waren es Mieter vom Amt, aber viele auch mit normalem Job - nur eben wenig Verdienst.
Wenn ihr also nicht mit öff. Mitteln gebaut habe ist ein WBS egal.
Kaution und Nachzahlungen wurden immer von Mieter getragen bzw. vom Amt - aber da auch nicht alles. ( Da war mal eine Frau, die hat ewig geheizt mit Fenster auf und eine wahnsinnige Nachzahlung - musste sie selber zahlen, das Amt hat sich geweigert - zu Recht - 1500 DM nachzuzahlen).
LG
- Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - mirage 29.08.17, 12:21
- Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - lilly1211 29.08.17, 12:31
- Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - taram 29.08.17, 12:48
- Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - lilly1211 29.08.17, 12:56
- Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - Mehtab 29.08.17, 16:09
- Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - taram 29.08.17, 12:48
- sauber trennen .... - Caot 29.08.17, 13:07
- Re: sauber trennen .... - mirage 29.08.17, 13:17
- Re: sauber trennen .... - tabeamutti 29.08.17, 14:05
- Re: sauber trennen .... - shinead 29.08.17, 14:24
- Alles wie gehabt - Caot 29.08.17, 14:38
- Re: Alles wie gehabt - shinead 29.08.17, 15:44
- Re: Alles wie gehabt - Caot 29.08.17, 15:49
- Re: Alles wie gehabt - shinead 29.08.17, 15:44
- Re: sauber trennen .... - mirage 29.08.17, 13:17
- Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - Mehtab 29.08.17, 16:15
- Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - Helene34 29.08.17, 17:08
- Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - Benedikte 29.08.17, 17:53
- Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - mirage 29.08.17, 18:16
- Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - mirage 29.08.17, 18:20
- Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - Helene34 29.08.17, 20:50
- Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - mirage 29.08.17, 21:44
- Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - Helene34 29.08.17, 21:50
- @mirage - Malefizz 29.08.17, 21:53
- Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - Carow 29.08.17, 22:09
- Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - mirage 29.08.17, 21:44
- Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - Helene34 29.08.17, 20:50
- Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - mirage 29.08.17, 18:20
- Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - mirage 29.08.17, 18:16
- Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - lilly1211 29.08.17, 12:31
Mordender Krankenpfleger
Anforderungen an einen Fernseher ?
Kennt sich jemand aus?
Einheitliche Standards in den Kitas
Erbschaft
The Dragon and the Wolf - GOT
Meister
Geldfrage, möchte "Bruder" Autos verkaufen, sind alle wie neu (nur staubig;))
AfD im Morgenmagazin