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Geschrieben von Mehtab am 29.08.2017, 16:09 Uhr

Vermietung mit Wohnberechtigungsschein

Hallo mirage,

wenn du einen sozial schwachen Mieter nimmst, der Leistungen von der Sozialhilfe, oder wie auch immer das jetzt gerade heißt, bekommt, dann kannst du gar nichts einrichten. Anspruchsberechtigt ist allen deine Mieterin oder dein Mieter und die bestimmen ganz allein, wohin "das Amt" die Leistung überweist. Du bekommst aus Datenschutzgründen nicht einmal irgendeine Auskunft vom Amt. Selbst wenn vereinbart ist, dass die Miete direkt an dich überwiesen wird, kann das jeden Monat geändert werden.

Viele Grüße

Mehtab

 
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