Geschrieben von lilly1211 am 29.08.2017, 12:56 Uhr |
Vermietung mit Wohnberechtigungsschein
Warum sollte das nicht gehen wenn das Haus nicht dafür gebaut wurde????
Wenn ich mir einen WBS geholt habe dann bin ich doch deswegen nicht verpflichtet NUR solche Wohnungen anzumieten. Ich darf doch auch welche ohne Förderung nehmen wenn ich sie mir leisten kann, ZUSÄTZLICH wäre ich auch berechtigt geförderte Wohnungen anzumieten.
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- Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - mirage 29.08.17, 12:21
- Re: Vermietung mit Wohnberechtigungsschein - lilly1211 29.08.17, 12:31
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