Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Strudelteigteilchen am 21.07.2016, 19:33 Uhr

Verharmlosung durch Wortwahl

Ja, genau, aber radikale Ansichten sind nicht strafbar. Erst, wenn daraus strafbare Handlungen anstehen, gibt es etwas strafbares.

Du meintest irgendwas mit Aufruf zum Mord. DAS ist strafbar - ist aber keine Radikalisierung.

Der Täter von Würzburg war radikalisiert. Ich wüßte aber nicht, daß er irgendwelche hertzerischen Videos ins Netz gestellt hätte. Strafbar an seiner Tat sind die (versuchten) Morde, nicht aber seine Radikalisierung.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.